ich bin Freiberufler und werde durch einen Recruiter an meinen Kunden vermittelt. Der Kunde rechnet mit dem Recruiter ab, ich dann mit dem Recruiter.
Mein Recruiter hat jetzt (sehr erfolgreich) die Stundensätze verhandelt. Das Ergebnis für mich ist, dass mich der Kunde nicht weiter in Projekten einsetzt.
Der Tagessatz, den der Recruiter für mich verlangt liegt 400€-600€ über einem üblichen Tagessatz für einen Freelancer mit meiner Qualifikation.
In den AGBs des Recruiters ist natürlich ein Absatz, der es verbietet, dass ich innerhalb von 18 Monaten nach Beendigung meines letzten Vertrags mit dem Recruiter direkt für den Kunden arbeite.
So und jetzt die unausweichliche Frage:
Kann ich die Höhe des Stundensatzes als Geschäftsschädigend betrachten und den Vertrag mit dem Recruiter fristlos Kündigen und unter diesen Umständen sofort direkt mit dem Kunden abrechnen.
Ich möchte keine 100% sichere Rechtsberatung, nur eine Einschätzung. Das wäre ein gutes Argument mit dem Recruiter zu verhandeln.
schwirig zu beantworten (aus meiner Sicht). Mir fehlt der Kontext. Liest sich so als wenn der Recruiter hier recht unsensibel vorgegangen ist. Wenn Sie dadurch keine Projekte mehr haben, bzw. finanzielle Einbußen, sollten Sie auf jeden Fall mit dem Recruiter verhandeln. Bitte Fragen Sie einen Anwalt inwieweit der Passus aus den AGBs für Sie überhaupt bindend ist. Sorry, aber hier sollten Sie sich wirklich gut beraten lassen, falls Sie denken das es zu keiner einfachen Lösung mit dem Recruiter kommt.
Hallo,
also, ohne Kenntnisse der ganzen Vertragstexte gilt Folgendes:
Wenn der Vertragspartner sich nicht an die getroffenen geschäftlichen Vereinbarungen hält, Sie umgeht und somit schädigt, sind Sie auch nicht mehr an den Vertrag (ob schriftlich oder unter Zeugen mündlich geschlossen) gebunden.
Sie sollten den Vertragspartner aber schriftlich nachweisbar darauf hinweisen, dass er sich vertragswidrig verhalten hat und Sie sich somit auch an die Vertragsbestimmungen nicht mehr halten und frei agieren werden.
MfG
PB
Hallo,
bei der 18-Monats-klausel handelt es sich offensichtlich um ein vertragliches Wettbewerbsverbot. Endet das Arbeitsverhältnis muss der Vertragspartner eine entsprechende Zahlung leisten, wenn er verhindern will, dass bei ehemaligen Kunden gearbeitet wird.