Vertragsrecht

Hallo Forum,

mal angenommen in einem Vertrag steht Vertragspartner A und B, nun unterschreibt aber noch „C“, nehmen wir an Freund/in von Vertragspartner B.

Wie ist diese Unterschrift zu werten? Tritt C mit allen Rechten und Pflichten in den Vertrag mit ein, obwohl er namentlich nicht erwähnt ist?

Vielen Dank schon mal im Voraus.

Gruß Reni

Wie ist diese Unterschrift zu werten? Tritt C mit allen
Rechten und Pflichten in den Vertrag mit ein, obwohl er
namentlich nicht erwähnt ist?

hallo,

da fragst du am besten C, warum er das gemacht hat, wie er das gemeint hat und was er damit bezwecken wollte oder? versehen oder willenserklärung, das kann man doch nicht aus der ferne feststellen!

gruss vom

showbee

da fragst du am besten C, warum er das gemacht hat, wie er das
gemeint hat und was er damit bezwecken wollte oder? versehen
oder willenserklärung, das kann man doch nicht aus der ferne
feststellen!

Das ist nicht richtig, weil das Vorliegen einer Willenserklärung vom verobjektivierten Horizont des oder der Erklärungsempfänger aus zu deuten ist; ob es ein Versehen war, ist völlig unerheblich. Würde man deswegen das Vorliegen einer Willenserklärung ausschließen, bräuchten wir für solche Fälle gar kein Anfechtungsrecht mehr.

Ich kann mir einen Vertragsschluss hier aber nicht vorstellen, schon weil der Vertragspartner das doch wohl gar nicht gewollt haben dürfte, oder? Es fehlt doch an einer Einigung zwischen C und den anderen (ich verstehe es hier so, dass die anderen das nicht wussten und wollten, oder wie genau war es; leider gibt der Sachverhalt nicht sehr viel her).

Levay

Hallo Levay,

naja hab mich bemüht so allgemein wie möglich zu formulieren. Ist wohl schief gegangen :wink:

Also nehmen wir an Vermieter A schickt Mietvertrag an Mieter B, der Vertrag kommt zurück mit Unterschrift Mieter B und einer weiteren Unterschrift. Man wüsste/würde feststellen, dass das Freund/in ist.

Müsste der Vermieter jetzt aktiv werden? Wie sieht das aus, wenn B die Wohnung kündigt?

Hoffe, das ist genauer aber nicht zu genau.

Noch mal vielen Dank für Eure Antworten.

Ich kann mir einen Vertragsschluss hier aber nicht vorstellen,
schon weil der Vertragspartner das doch wohl gar nicht gewollt
haben dürfte, oder? Es fehlt doch an einer Einigung zwischen C
und den anderen (ich verstehe es hier so, dass die anderen das
nicht wussten und wollten, oder wie genau war es; leider gibt
der Sachverhalt nicht sehr viel her).

Levay

Genau hier sehe ich den Knackpunkt: Das Angebot des Vermieters richtete sich an eine Person, nicht an die andere. Es gibt kein Angebot, das der andere hätte annehmen können. Schon deswegen ist es kein Vertrag.

Levay

Hallo Levay,

danke für Deine Ausführung. Wollte das jetzt mal genau wissen. Habe das zwar so gesehen aber man weiß ja nie :wink:

Gruß Reni

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