Vertragsrecht

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Vertragsrecht. Wenn zwei Vertragsparteien eine Kaufsache gleich bezeichnen aber beide unterschiedliche Vorstellungen darüber haben was die Bezeichnung bedeutet, so kommt ein Vertrag (mit Möglichkeit der Anfechtung zustande) oder kein Vertrag aufgrund von Erklärunsdissens zustande?

Danke für Info

Gruss

André Hund

Nachfrage
Die beiden Personen meinen etwas Unterschiedliches, oder willst du auf den Klassiker hinaus, dass beide dasselbe meinen und es falsch bezeichnen?

Levay

Hi Levay,

nein die beiden tatsächlich etwas Unterschiedliches,

Gruss

André

Dann gilt das, was - theoretisch - ein „objektiver“ Dritter als Vertragsinhalt sehen würde, was man also bei sog. verständiger Würdigung interpretieren weürde.

Bsp: A bestellt in einem Kölner Restaurant bei B einen Halven Hahn und denkt, er bekomme ein halbes Hähnchen. In Wahrheit handelt es sich dabei um ein Käsebrötchen.

Bei verständiger Würdigung muss man davon ausgehen, dass jemand, der in Köln, wo man unter einem Halven Hahn nun mal ein Käsebrötchen versteht, mit einer solchen Bestellung ein Käsebrötchen haben will.

Levay