Guten Tag,
ein Auftraggeber hat einem Gartenbauer eine Auftragsbestätigung gegeben ihm einen Gartenzaun zu errichten.
Nun sagte die Hauseigentümerin (das Haus gehört der Schwiegermutter des Auftraggebers), dass sie diesen Handwerker nicht haben möchte, sondern jemand anders.
Kann er den Vertrag stornieren? Der Handwerker hat noch nicht angefangen.
Baubeginn sollte frühestens nächste Woche sein.
Falls ja, auf welche Gesetze kann er sich berufen?
Es gibt doch ein Widerrufsrecht.
Er hat bereits einen Abschlag von 30% in bar gegeben.
Ist dieses Geld nun weg?
Vielen Dank für die Antworten
Jörg
Verhandeln ist angesagt
Kann er den Vertrag stornieren?
Nein, man kann sich höchstens mit dem Vertragspartner auf eine Auflösung einigen.
Er hat bereits einen Abschlag von 30% in bar gegeben.
Der Abschlag ist für vorher zu tätigende Einkäufe gedacht. Und insoweit die schon gemacht sind und das Material nicht absehebar bei einem anderen Kunden genutzt werden kann, werden zumindest der Einkaufspreis vom Abschlag abgezogen.
Gruß
Stefan
Der Besteller kann bis zur Vollendung des Werkes jederzeit den Vertrag kündigen. Kündigt der Besteller, so ist der Unternehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
Levay