Vertragsrecht bei einem Dienstleister

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe 3 grundsätzliche Fragen:
Angenommen einem Dienstleister, der 1 x pro Woche Buchhaltungsarbeiten erledigt, wird ohne Frist per SMS gekündigt. Es besteht kein Werk-Vertrag. Eine Rechnung wurde alle 14 Tage geschrieben. Welche Kündigungsfrist besteht, wenn es sich um den Hauptauftraggeber handelt? (§621 Nr.5 BGB) Wer ist beweispflichtig, wenn der Auftraggeber plötzlich behauptet, es sei nur eine befristete Tätigkeit vereinbart worden. Gibt es eine Schriftform für die Kündigung? Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Die Hauptfrage die sich mir stellt ist ob ohne Werkvertrag eine Kündigungsfrist eingehalten werden
muß,und wenn ja ob ein Zugang über SMS rechtsgültig
sein kann,mir ist nur die Schriftform,Fax oder verifizierte Mail bekannt.Von einer Kündigung per SMS
ist mir nichts bekannt.Eine Beweispflicht ist meiner Meinung nach abhängig von der Natur des Vertrages wenn er denn besteht.hoffe ein bißchen geholfen zu haben