Vertragsrecht: Deutsches Recht / Gerichtsstand ?

Zwischen 2 Deutschen(Bootseigner E und Makler M) in Deutsch wurde ein Maklervertrag abgeschlossen.
Der E. gab seine deutsche Adresse und der M. seine Auslandsadresse an.
Gerichtsstand Ort ist sowohl D als auch Ausland (GR)

Nach 2 Wochen liess der E den Vertrag neu bearbeiten und kommt zum 2.Vertrag, wo er sein Boos Liegeplatz im Ausland (GR) als Adresse gab und den Gerichtsstand Ort nur noch GR vereinbart.
Jetzt wollen sie sich wegen des Maklergebühren streiten, gilt D Recht ? und Standort? Denn der 1.Vertrag wurde nicht als ungültig deklariert. Vielen Dank für Tipps