Angenommen, Einzelunternehmer X wird bei einem großen Unternehmen als externer Dienstleister vorstellig. Üblich ist, dass zwischen X und dem Unternehmen ein Dienstleistungsvertrag abgeschlossen wird, in dem zuvor (mit Abtelung ABC) verhandelte Preise für alle angebotenen Leistungen schriftlich fixiert sind. Noch bevor dieser Vertrag abgeschlossen und die Preise (mit Abtelung ABC) verhandelt wurden, wird X aber bereits vom Unternehmen (allerdings Abtelung DEF, die die Auftragsvergabe steuert) beauftragt und muss für diesen Auftrag einen Kostenvoranschlag erstellen. Dieser (zu branchenüblichen Preisen erstellte) KV wird von Abtelung DEF akzeptiert und der Auftrag wird ausgeführt.
NACH Ausführung des Auftrags kommt Abtelung ABC auf X zu, um die Preise zu verhandeln. Zwei Fragen dazu:
Ist nicht mit dem Akzeptieren des KVs ein Einvernehmen zwischen X und dem Unternehmen bzgl. der Preise zustande gekommen und X kann ab jetzt diese Preise weiterhin berechnen oder muss X sich auf neue Verhandlungen mit Abteilung ABC einlassen und die Preise ggf. drücken lassen?
Falls neu verhandelt werden kann/darf/muss:
Ist X verpflichtet, den akzeptierten KV auch nach Fertigstellung des Auftrags noch auf die neuen (ggf. niedrigeren) Preise anzupassen oder darf eine Rechnung nach KV gestellt werden?