Hallo,
nehmen wir mal an, es wird folgender Dienstleistungsvertrag schriftlich geschlossen:
Dienstleister soll im Wohnzimmer Schlafzimmer Kinderzimmer die Gummidichtungen an den Fenstern zwecks Wärmedämmung erneuern und die Fenster zwecks Leichtgängigkeit korrekt ausrichten.
Von Kunde zu zahlen: Anfahrtspauschale x1, Material x3, Arbeitszeit x3.
Der Dienstleister kommt und führt die gewünschten arbeiten in Wohnzimmer, Schlafzimmer, Bad, Küche, 5 Kellerfenster, Garagenfenster, Dachboden und 3 Fenster im Gartenhäuschen aus und verlangt nun mehr Geld.
Anfahrtspauschale x1, Material x14, Arbeitszeit x14.
Nicht nur das zu viel gemacht wurde, nein, das Kinderzimmer wurde vergessen.
Logischerweise muss das nicht bezahlt werden, aber nach welchem Gesetz muss das nicht gezahlt werden?
Muss jetzt nur Anfahrtspauschale x1 (oder 2/3), Material x2, Arbeitszeit x2 gezahlt werden?
MFG