Vertragsrecht Fitnessstudio-kündigung

hallo,
ich bin in einem extrem teuren studio. als ich schwanger war, haben sie mir trotz attest keine kündigung ermöglicht, so daß ich die restlichen monate jetzt abgelten möchte. als ich dort hin kam, stelte ich fest, daß die sauna-u wellnessetage nicht mehr so ist wie früher.es gibt jetzt saunazeiten: nicht mehr ganztags, die große sauna nur nach eigenem ermessen, dafür werden nun alle in die kleine sauna gesteckt, die aber nicht immer 80 grad hat. zum teil ist gar keine an, so daß man sich zuvor telefonisch anmelden muß!!! das ist für mich unzumutbar, zumal ich den saunabereich extra mitgebucht habe.fr, sa, und so wird nur nach anfrage die kleine sauna geöffnet. wir reden hier über die winterzeiten!!! ab april gibt es den saunasommerplan- das kann nur schlimmer werden. ich akzeptiere das so nicht und bin doch wohl im recht? habe jetzt vor zum anwalt zu gehen. danke für eure antworten

Hallo,
schau mal in die ABG des Studios, was zum Punkt Vertragsbedingungen steht. Insbesondere bei baulichen oder anderen Veränderungen.
Und dann poste bitte noch mal, was dort steht. Dann sehen wir weiter.
Aber: mE. kannst du von deinem Sonder kündigungsrecht gebrauch machen, wenn sich vertragliche Vereinbarungen ändern.
Ole

Hallo,
es kommt auf den geschlossenen Vertrag an. Ein alter Fleyer könnte vielleicht auch den damaligen Zustand beschreiben und ein jetziger die Änderungen beweisen.
Wenn Sie also einen nachweisbaren Vertrag über den gewünschten Vertragsinhalt beweisen können und jetzt dieser Vertrag nicht mehr von der Firma eingehalten wird, also geändert wurde, haben Sie das Recht, auf die Lieferung gemäß Ihrem Vertrag zu pochen, wenn das nicht mehr angeboten oder gewährleistet wird, haben Sie das Recht, zu kündigen, weil die vereinbarten Lieferungen nicht mehr gegeben sind.
Wie gesagt, es kommt darauf an, dass Sie beweisen können, dass Sie jetzt eine andere Stuktur vorfinden, mit der Sie nicht einverstanden sind.
MfG
PB

Nun, kommt drauf an welche Leistungen im Vetrag vereinbart sind. Wenn diese nicht eingehalten werden, hast du Chancen. Wenn es im Vertrag jedoch keine wirklich Leistungsbeschriebung gibt, stehen deine Chancen eher mäßig.

hier handelt es sich um eine einseitige Vertragsänderung und damit auch außerordentiche Kündigungsmöglichkeit.
Per Einschreiben, Hinweis das der abgeschlossene Vertrag so nicht mehr existiere und daraus gekündigt wird

Hallo,

also, wie ich das sehe, ist es Ermessenssache ob hier ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht. Es ist nicht ganz ersichtlich aus meiner Sicht, ob die vertraglich zugesicherten Leistungen des Fitnessstudios geschmälert wurden. Wenn dies der Fall wäre, könntest du entweder vorzeitige Kündigung pder zumindest Kürzung der Zahlungsbeträge verlangen.

Aber einen kleinen Tipp noch, sofern du ihn noch nicht kanntest: Bei Schwangerschaft empfielt es sich nicht in die Sauna zu gehen. Was wäre ein großes Risiko für euch beide!

Alles Gute und viele Grüße,
TT

Wegen der schwangerschaft wollte ich ja bereits kündigen bzw. um bestimmte unverträgliche bausteine kürzen… :smile: ist halt ein schei…laden (und das als frauenstudio!!)

vielen dank

Hallo,
leider bin ich kein Experte und kann die Frage deshalb nicht beantworten!

Schwangerschaft muss als Sonderkündigungsrecht anerkannt werden. Ansonsten ist der Vertrag sittenwidrig. Auf keinen Fall weiter bezahlen. Lass Sie doch anmahnen. Die werden sich nicht trauen vor Gericht zu ziehen, denn dann wird ihr gesamtes Vertragswerk gekippt! Setz dich doch mal mit einer Verbraucherzentrale in Verbindung!

Gruß Pieter

…Lassen Sie sich vom Arzt ein Attest geben, aus welchem hervorgeht, dass der Besuch eines Fitnessstudios ärzlich nicht vertretbar ist. Damit kündigen Sie den Vertrag (ich würde fristlos und hilfsweise fristgerecht dieses zum nächsten Termin machen). Stornieren Sie -falls es so sein sollte- den Bankauftrag oder lassen Abbuchungen zurückbuchen. Die Wahrscheinlichkeit, dass das Studio etwas unternimmt ist sehr gering. Und auch wenn, Ihre Ausgangssituation ist solide. Viel Glück

Pauschal würde ich erst einmal sagen, dass für dich hier eine subjektivew Verschlechterung für dich eingetreten ist. Eine objektive Verschlechterung kann ich auf den ersten Blick nicht feststellen. Aber es ist auch völlig unklar, was in deinem Vertrag steht.

Im Falle deiner Schwangerschaft hättest du einfach mal etwas hartnäckiger sein sollen… Dann wärst du den Vertrag bereits längst los…

Hallo,
wenn im Vertrag nicht konkret auf die Öffnungszeiten der Sauna eingegangen wurde (das Gleiche gilt auch für die Beheizung) ist nur die Möglichkeit der Nutzung rechtlich relevant und diese ist ja gegeben. Ob das nun mit Anmeldung geschieht oder nur an bestimmten Tagen ist somit nicht relevant, eine Nutzung wird weiter angeboten. Ob der Beitrag nun teuer oder günstig ist, spielt keine Rolle und das diese Änderung für Sie nicht zumutbar ist, steht hier ausser Frage-Ihre persönlichen Belange werden aus rechtlicher Sicht keinen Einfluss auf die Vertragsinhalte haben.

Hallo so76
Sie haben mit dem Studiobetreiber eine Vertrag geschlossen. - Eskommt nun darauf an was sie in diesem Vertrag vereinbart haben. ohne den Vertrag zu kennen, kann ich Ihre Frage nicht beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Adolf Schreiner