Hallo liebe wer weiss was Helfer,
ich habe vor, als Berater zur Erstellung neuer Software, einen Vertrag für Freie Mitarbeit mit einer Softwarefirma zu schliessen und bin im Vertragsentwurf auf folgende Haftungsthemen getroffen.
Sind die in der Branche mit diesen Summen normal?
Oder wie sollte eine Änderung des Entwurfs aussehen um als freier Mitarbeiter nicht unter die Räder zu kommen.
Hier der Text zur Haftung.
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Sollte der Auftraggeber auf Grund von Leistungen, die vom Auftragnehmer erbracht wurden, in Haftung genommen werden, so verpflichtet sich der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber, diesen von derlei Haftung freizustellen.
Desweiteren haften die Vertragspartner einander auf Schadenersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach folgenden Regeln:
Bei Vorsatz wird in voller Höhe gehaftet.
Bei grober Fahrlässigkeit wird in Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die Sorg-faltspflicht vermieden werden sollte, gehaftet. Die Haftung setzt voraus, dass der Anspruchsteller Tatsachen darlegt und beweist, die aus sich heraus den Verschuldensvorwurf oder den Verstoß belegen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Beweislastregeln.
Unterhalb grober Fahrlässigkeit wird in Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die Sorgfaltspflicht verhindert werden sollte, gehaftet. Die Ansprüche sind beschränkt auf
EUR 5.000,00 pro Schadenfall bei leichter und EUR 10.000,00 pro Schadenfall bei mittlerer Fahrlässigkeit. Die Haftung für alle solche Schadenfälle ist insgesamt beschränkt auf
EUR 25.000,00; der Betrag kann bei mittlerer Fahrlässigkeit überschritten werden, jedoch nicht die doppelte Höhe überschreiten.
Weitergehende Schadensersatzansprüche insbesondere wegen Datenverlust, Mangelfolgeschäden, entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen.
Für Schäden, die durch Zeitüberschreitung des Auftragnehmers erfolgen, ist die Haftung des Auftragnehmers auf die Höhe von € 10.000 € begrenzt. Im Übrigen verpflichtet sich der Auftragnehmer zur kostenlosen Nacharbeit und Beseitigung der von ihm verursachten Mängel.
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Über eine Aussage zur Auslegung der Haftung und evtl. Änderung danke ich Euch im Voraus.
Danke und viele Grüße
K.