Vertragsrecht für freie Mitarbeit

Hallo liebe wer weiss was Helfer,

ich habe vor, als Berater zur Erstellung neuer Software, einen Vertrag für Freie Mitarbeit mit einer Softwarefirma zu schliessen und bin im Vertragsentwurf auf folgende Haftungsthemen getroffen.

Sind die in der Branche mit diesen Summen normal?

Oder wie sollte eine Änderung des Entwurfs aussehen um als freier Mitarbeiter nicht unter die Räder zu kommen.

Hier der Text zur Haftung.

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Sollte der Auftraggeber auf Grund von Leistungen, die vom Auftragnehmer erbracht wurden, in Haftung genommen werden, so verpflichtet sich der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber, diesen von derlei Haftung freizustellen.

Desweiteren haften die Vertragspartner einander auf Schadenersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach folgenden Regeln:

Bei Vorsatz wird in voller Höhe gehaftet.

Bei grober Fahrlässigkeit wird in Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die Sorg-faltspflicht vermieden werden sollte, gehaftet. Die Haftung setzt voraus, dass der Anspruchsteller Tatsachen darlegt und beweist, die aus sich heraus den Verschuldensvorwurf oder den Verstoß belegen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Beweislastregeln.

Unterhalb grober Fahrlässigkeit wird in Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die Sorgfaltspflicht verhindert werden sollte, gehaftet. Die Ansprüche sind beschränkt auf
EUR 5.000,00 pro Schadenfall bei leichter und EUR 10.000,00 pro Schadenfall bei mittlerer Fahrlässigkeit. Die Haftung für alle solche Schadenfälle ist insgesamt beschränkt auf
EUR 25.000,00; der Betrag kann bei mittlerer Fahrlässigkeit überschritten werden, jedoch nicht die doppelte Höhe überschreiten.
Weitergehende Schadensersatzansprüche insbesondere wegen Datenverlust, Mangelfolgeschäden, entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen.

Für Schäden, die durch Zeitüberschreitung des Auftragnehmers erfolgen, ist die Haftung des Auftragnehmers auf die Höhe von € 10.000 € begrenzt. Im Übrigen verpflichtet sich der Auftragnehmer zur kostenlosen Nacharbeit und Beseitigung der von ihm verursachten Mängel.

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Über eine Aussage zur Auslegung der Haftung und evtl. Änderung danke ich Euch im Voraus.

Danke und viele Grüße

K.

grundsaetzlich ist jeder vertrag verhandelbar und sollre auch zu den eigenen gunsten so gut wie moeglich gestaltet sein. Die Summen bemessen sich weniger an der branche als viel mehr am projekt selbst. wieso sollte man zb eine haftung von 10000 euro eingehen wenn man selbst z.b nur 2000 euro am projekt verdient hat?

Eine generelle haftungsfreistellung wuerde ich in keinem fall akzeptieren, das sollte auf einen speziellen fall z.b bei grafikern die verwendubg von bildern, eingegrebzt sein.

Hallo Klaus,

etwas spät aber dennoch eine Antwort:
Grundsätzlich ist die Haftung begrenzt. Dies ist schon mal der wichtigste Schritt. Vorsatz kann man nicht ausschließen, auch ok. Der Auftraggeber muss dir den Schaden nachweisen und visa versa - auch ok. Die Unterscheidung leichte, mittlere, grobe Fahrlässigkeit wird im Streitfall schwer zu unterscheiden sein - dass würde ich darauf ankommen lassen.
Was die einzelnen Haftungshöhen angeht; da kenne ich mich leider nicht aus, aber einen Verhandlungsversuch ist es auf jeden Fall wert.

Viel Erfolg beim verhandeln

S.