Person B - Bauherr
Person M - Makler(Fester Angestellter der Firma F)
Firma F - Bauträger
Hallo,
angenommen B und F schließen einen Vertrag. Die Vertragsdetails werden zwischen B und M ausgehandelt.
Das später aufgesetzte Dokument(Vertrag) besteht nun aus mehreren Klauseln.
Problem1: Eine Klausel ist das genaue Gegenteil dessen was man mündlich ausgemacht hat.
Problem2: Eine mündliche Vereinbarung wurde nicht schriftlich festgehalten.
B unterzeichnet den Vertrag weil er diese Punkte übersah.
Des weiteren war B so voraussehend, dass er bei den mündlichen Verhandlungen ein Mikrofon samt Aufzeichnungsgerät am Körper trug und alle mündlichen Vereinbarungen nachweisen kann.
Ich weiß, das mündliche Vereinbarungen auch ein Vertrag sind.
Wie wirkt sich das aber auf Problem1 und Problem2 aus?
Ist bei Problem1 der mündliche oder der schriftliche Vertrag Ausschlag gebend? Schließlich unterzeichnete B im Glauben, dass der Vertrag den mündlichen Vereinbarungen entspricht.
MFG
PS: Das ganze ist theoretisch weil B sich Gedanken darüber macht was für Probleme bei einem zukünftigen Bau auftreten könnten, deswegen kann auch nichts darüber gesagt werden welche Klauseln dies betrifft.