Hallo Zusammen,
ich habe mir ein Haus gekauft und vorher einen unabhängigen Immobilienkaufberater beauftragt der mir ein Wertgutachten erstellt hat. Zusätzlich bot er noch eine Kaufpreisnachverhandlung mit dem Makler an, die aber nichts konkretes erreicht hat. Deshalb habe ich nochmal verhandelt und den Kaufpreis drücken können. Das kann mir der Makler schriftlich geben. Trotzdem will der Kaufberater jetzt 20% von der Kaufpreisdifferenz als Honorar.
Obwohl er meiner Meinung nach keine Preisreduktion erzielt hat und deshalb dafür kein Honorar verdient hat.
Zitat: „Für diese Beratungsvariante berechne ich zusätzlich ein erfolgsabhängiges
Honorar, also nur wenn Sie eine Immobilie kaufen, bei der ich die Verkaufsverhandlung geführt und für Sie eine Preisreduktion erzielt habe“
Wie ist eure Meinung dazu ? Ich zahle gerne das Wertgutachten aber das Honorar finde ich nicht verdient, oder ? Wie soll ich mich verhalten?
Danke + Gruß
Kompletter Vertragstext:
Honorar für Beratungsvariante 3
die Beratungsvariante 3 beinhaltet alle Arbeitsschritte der Beratungsvariante 2
zusätzlich werden folgende Arbeitschritte ausgeführt:
* schriftliche Auswertung aller gesammelten Informationen und Daten
* Wertermittlung des Objekts
* Kostenschätzung der Sanierung/Mängelbeseitigung
* Preisverhandlung mit Verkäufer oder Makler
* beratende Unterstützung bei der Finanzierung bzgl. Bankdarlehen, KfWFördermittel, Eigenkapital, mtl. Zins- und Tilgungsrate
* Betreuung bis zum Notartermin, Beratung bzgl. Kaufvertragsgestaltung,
* Kaufvertragsvorbereitung. Begleitung zum Notartermin sofern gewünscht.
Grundhonorar 390,00 EUR.
Für diese Beratungsvariante berechne ich zusätzlich ein erfolgsabhängiges
Honorar, also nur wenn Sie eine Immobilie kaufen, bei der ich die Verkaufsverhandlung geführt und für Sie eine Preisreduktion erzielt habe
(Berechnungsgrundlage = Differenz zwischen dem Angebotspreis und dem beurkundeten Kaufpreis).
Honorar 20% von einer tatsächlichen Preisreduktion (Ersparnis)
(Beispiel: 10.000 EUR Kaufpreisminderung (Ersparnis) = 2.000 EUR Erfolgshonorar).
Durch das Erfolgshonorar entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten, denn Sie begleichen den Betrag durch den zuvor erzielten Gewinn, den der Immobilienkaufberater für Sie erzielt hat.
a) Kaufen Sie die Immobilie nicht, dann berechne ich auch kein Erfolgshonorar.
b) Kaufen Sie die Immobilie doch, obwohl eine Preisreduktion nicht durchsetzbar war, so fällt in beiden Fällen a) und b) nur das Grundhonorar in
Höhe von 390,00 EUR an.
