Hallo,
ich habe mal wieder eine Frage. Im August 2012 habe ich eine Immobilie verkauft, die Grundbuchumschreibung erfolgte am 01.10.2012.
Der Käufer der Immobilie schloss eine Versicherung für eine Fotovoltaikanlage ab, die vom 25.9.12 - 01.10.2013 gilt.
Muss ich jetzt für diese Versicherung aufkommen, weil der Versicherungsbeginn in eine Zeit fällt, in der ich noch Eigentümer der Immobilie war (25.09.2012, Grundbuchumschreibung erst am 01.10.2012)?
Was ist für die Versicherung maßgeblich?
Eigentlich ist doch entscheidend, wer der Nehmer der Versicherung ist? Und der Nehmer kann ja keine Bankverbindung des Noch-Eigentümers angeben, oder?
Gruß
Oliver