Liebe Experten,
bezüglich der Thematik Kostenanschlag habe ich ein Problem bei welchem ich die Hilfe unserer Comunity brauche. Ich versuche den Sachverhalt so verständlich wie möglich wiederzugeben.
Folgender Sachverhalt:
Am 23. Dezember letzten Jahres hatte ich einen Autounfall bei welchem mir ein anderer Verkehrsteilnehmer in die rechte Seite meines Fahrzeuges gefahren ist. Die Schuldfrage haben wir vor Ort geklärt und uns ohne das hinzuziehen der Polizei geeinigt, dass meine Unfallgegnerin den Schaden Ihrer Versicherung meldet.
Ende Februar diesen Jahres habe ich die Angelegenheit dann in die Hand genommen und einen Gutachter beauftragt. Dieser hat einen Kostenvoranschlag erstellt und die Durchführung dieses Schadensfalles an einen für mich kostenfreien Anwalt übergeben (dieser wird von der gegnerischen Versicherung bezahlt).
Als der Schaden fest stand (lag in der 130% Klausel), suchte ich mir eine Kfz Werkstatt um über die Reparatur zu verhandeln. Mein Anliegen war es, dass der Unfallschaden (4.300€ lt. Gutachten) sowie evtl. TÜV Vorbereitungen möglichst kostenneutral für mich erledigt würden. Der Geschäftsführer der Werkstatt sagte mir das alle reparaturen welche für den TÜV nötig wären nicht mit dem Gutachten verrechnet werden könnten, da dies zu teuer sei. Er machte mir ein Angebot das die Reparatur mich zusätzlich 250€ - 300€ kosten würde. Das empfand ich als angemessen und willigte ein.
Diese Vereinbarung ist schriftlich wie folgt im Auftrag festgehalten: „zusätzlich TÜV + AU sowie Reparatur lt. Absprache mit Herrn Müller ist beauftragt. Zahlung von ca. 250€ - 300€“
Gerade habe ich einen Anruf der Werkstatt bekommen, bei welchem man mir mitteilte das ich das Auto abholen könnte. Des weiteren sagte man mir, Herr Müller hätte auf die Ersatzteile 20% Nachlass gegeben, sowie die Arbeitsstunden mit dem Gutachten zu verrechnen versucht. Die Reparatur würde nun 760,00€ kosten. Daraufhin habe ich gesagt, dass ich mit Herrn Müller sprechen wolle, auf dessen Anruf ich jetzt warte.
Liebe Experten, bei diesem Endpreis handelt es sich doch um eine gewaltig beträchtliche Überschreitung des vereinbarten Preises. Natürlich handelt es sich hierbei nicht um einen verbindlichen Kostenvoranschlag, jedoch ist ein Schätzungsanschlag genauso zu behandeln wie ein unverbindlicher Kostenvoranschlag. Demnach müssen beträchtliche Überschreitungen dem Kunden angezeigt werden, um ihm zu gewähren vom Vertrag zurückzutreten.
Wie sollte ich mich denn verhalten? Ich bin gerade dabei mich im Internet zu belesen, jedoch habe ich nicht die Kenntnis solcher Sachverhalte gegenüber. Fakt ist, meine Telefonnummer ist auf dem Auftrag vermerkt gewesen. Daher hätte man mich zu jeder Zeit anrufen können. In den AGB der Werkstatt steht unter…
II. Preisangaben im Auftragsschein; Kostenvoranschlag
- Auf Verlangen des Auftragsgebers vermerkt der Auftragnehmer im Auftragsschein auch die Preise, die bei der Durchführung des Auftrages voraussichtlich zum Ansatz kommen.
- Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages; In diesem sind die Arbeiten und Ersatzteile jeweils im einzelnen aufzuführen und mit dem jeweiligen preis zu versehen. Der Auftragnehmer ist an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 3 Wochen gebunden. Wird aufgrund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt, so darf der Gesamtpreis bei der Berechnung des Auftrages nur mit Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden.
- Bedarf es bei der Erstellung eines Kostenvoranschlages Demontagearbeiten, so sind diese Kostenpflichtig. Das gleiche gilt für eine Diagnose an Motor, Elektronik und Zündung.
Die Auslegungen im Internet, welche ich gefunden habe sind sehr eindeutig zu meinen Gunsten ausgelegt. Ich weiß eben nur nicht, woran ich da im genauen bin. Ich habe auch schon von Schlichtungs- oder Schiedsstellen im Kfz Handwerk gelesen. Vielleicht ist das eine Möglichkeit.
Für Tipps und Hilfestellungen möchte ich mich ganz herzlich im voraus bedanken.
Mfg
Pleonasmus
