Vertragsrecht - Kündigung

Liebe Experten,

meine Frage ist ganz allgemein, ob Kaufverträge im Internet in Form von AGB, deren Gültigkeit man anerkennt, rechtskräftig sind. Konkret: Zum Anmelden auf einer Seite werden persönliche Daten abgefragt um einen anderen Inhalt aufrufen zu können. Am Ende müssen die AGBs akzeptiert werden über die aber nun der Kauf einer Leistung die über 24 Monate läuft geregelt ist. Auf der Eingabemaske selbst ist in keiner Weise vom Kauf einer Leistung die Rede. Es ist auch nicht zu erwarten gewesen, da es sich konkret um den Download von Freeware handelt.

In den AGB findet sich ausserdem folgender Absatz:

Zitat Anfang

9.1. Der Vertrag kann während seiner Mindestlaufzeit (Ziffer 5.2.) nicht ordentlich gekündigt werden. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und für spätere Zeitpunkte besteht keine Einschränkung hinsichtlich der Möglichkeit der ordentlichen Kündigung. Kündigungen, die zu einem Zeitpunkt während der Mindestlaufzeit erklärt werden, werden wie eine zum Ablauf der Mindestlaufzeit ausgesprochene Kündigung gewertet.

Zitat Ende

Ist hiervon auch der Vertragsrücktritt innerhalb der gesetzlich zugesagten Frist betroffen?

Viele Grüße und Danke für Eure Anworten
Tom

Hallo

anscheinend eine Abofalle, da geben die Seiten der Verbraucherschützer so einiges her…

Wallfower

Hallo,

so ganz versteh ich das nicht!

Wenn ein Kauf angedacht war und ein (Dienstleistungs-)Abo dabei rauskommt, wird vermutlich eine Irrtumsanfechtung möglich sein.

Ist hiervon auch der Vertragsrücktritt innerhalb der gesetzlich zugesagten Frist betroffen?

Nein! Gesetzliche Verbraucherschutzfristen können nicht via AGB ausgeschlossen werden. Beachte aber unter Umständen § 312 d III Nr. 2 BGB

„Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch […] wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.“

noch allgemein zur Aussage „Kaufverträge im Internet in Form von AGB“:

Kaufverträge werden nicht in Form von AGB geschlossen. AGB sind quasi den Vertrag flankierende (Neben)Bestimmung, die lediglich neben den vertraglichen „Hauptbestimmungen“ zur Anwendung kommen.

Gruss akkon