Vertragsrecht:Maklervertrag bei geteiltem Eigentum

Hallo,

Bekannte haben letztens Ihr Haus verkauft, was über einen Makler lief. Das Haus inkl. Nachdem sich die Eltern getrennt hatten, gehörte das Grundstück mitsamt Haus zu 50% der Mutter und zu jeweils 25% den beiden Töchtern, die beide volljährig sind und mit Ihren eigenen Familien in anderen Häusern leben.

Was mich etwas verblüfft hat, ist dass nur die Mutter den Maklervertrag unterschrieben hatte, die Töchter aber nicht, und hiervon auch erst im Nachhinein erfahren haben. Obwohl alles mit dem Makler gut geklappt hat und es daher auch keine Probleme mit der Bezahlung gab, stellt sich mir doch die Frage, ob die Töchter die Begleichung der Maklergebühr nicht hätten verweigern können, oder ob der Vertrag nicht sogar (schwebend) unwirksam ist? Und würde die Kenntnis der Töchter über die Vertragsunterschrift diesen evtl. doch gültig werden lassen, sofern sie nicht - in bestimmten Fristen - widersprechen?

Das gleiche Prinzip sollte ja auch für alle möglichen Fälle von Partnerschaften zutreffen, bei denen zwei oder mehrere Personen von einem Vertrag betroffen werden, daher würde es mich wirklich mal interessieren, wie es sich diesbezüglich grundsätzlich verhält.

Vielen Dank im Voraus für jegliche Info,
viele Grüße

Andrés

Probleme mit der Bezahlung gab, stellt sich mir doch die
Frage, ob die Töchter die Begleichung der Maklergebühr nicht
hätten verweigern können, oder ob der Vertrag nicht sogar
(schwebend) unwirksam ist?

Schwebend unwirksam ist der Vertrag nicht, denn die Mutter darf ohne die Töchter Verträge schließen. Dass die Töchter dann für die Maklercourtage gerade stehen müssen, kann ich mir nicht vorstellen, allerdings IANAL.