Vertragsrecht Mobilfunk

Hallo,

Frau X ist seit 1,5 mit schwerer Demenz im Pflegeheim. Die Betreuung möchte nun vorzeitig den Mobilfunkvertrag beenden, da Frau X mit einem Telefon nichts mehr anfangen kann.

Der Anbieter jedoch bestätigt die Kündigung nur zum Vertragsablauf - also zum 31.07.2015.

Ist da mit einem ärztlichen Attest etwas machbar? Oder lohnt die Mühe nicht und es sollte einfach akzeptiert werden, dass die Basiskosten weiter laufen?

Vielen Dank für Tips!

Gruß
A.A.

Frau X ist seit 1,5 mit schwerer Demenz im Pflegeheim. Die
Betreuung möchte nun vorzeitig den Mobilfunkvertrag beenden,
da Frau X mit einem Telefon nichts mehr anfangen kann.

Soll wohl heißen seit 1,5 Jahren

Der Anbieter jedoch bestätigt die Kündigung nur zum
Vertragsablauf - also zum 31.07.2015.

Das ist schon mal sehr merkwürdig.

Nach § 309 Nr. 9 BGB sind Verlängerungsklauseln wirksam, sofern

-die Laufzeit des Vertrages zwei Jahre nicht überschreitet,
-keine stillschweigende Verlängerung um mehr als ein Jahr vorgesehen ist und
-die Kündigungsfrist nicht drei Monate vor Ablauf der (ursprünglichen oder verlängerten) Vertragsdauer überschreitet.

Wenn die Kündigung also zum 31.07.2015 bestätigt wurde, müsste der Vertrag entweder erst am 31.07.2013 geschlossen worden sein oder nicht mit einer Frist von drei Monaten vor dem 31.07.2014 gekündigt worden sein, was hier wohl eher zutrifft.

Wenn Frau X seit 1,5 Jahren an schwerer Demenz leidet, liegt die verspätete Kündigung doch eindeutig im Verantwortungsbereich der Betreuung. Wenn die es allerdings verpennt Dauerschuldverhältnisse fristgemäß und frühestmöglich zu kündigen, ist das sicher nicht das primäre Problem des Mobilfunkanbieters.

Frau X ist seit 1,5 mit schwerer Demenz im Pflegeheim. Die
Betreuung möchte nun vorzeitig den Mobilfunkvertrag beenden,
da Frau X mit einem Telefon nichts mehr anfangen kann.

Inwiefern? Ist Frau X nicht mehr erreichbar? Kann sie über Kurzwahltasten keine Gespräche herstellen? Auch nicht mit Hilfe des Pflegepersonals?

Der Anbieter jedoch bestätigt die Kündigung nur zum
Vertragsablauf - also zum 31.07.2015.

Handelt es sich um einen 2jährigen Laufzeitvertrag? Wer hat dem zugestimmt? Ist Frau X geschäftsfähig? Oder wurde schuldhaft eine ordentliche Kündigungsfrist versäumt?

Erst mal Danke für Eure Antworten. Leider nützen diese nichts.

Der Betreuung liegt kein Vertrag vor, somit ist es unklar, was da überhaupt irgendwann mal abgeschlossen wurde.

Darum geht es ja aber auch gar nicht. Dass der Vertrag außerhalb einer Kündigungsfrist gekündigt werden sollte, hatte ich damit angedeutet, als ich schrieb „vorzeitig“.

Es geht hier nicht darum, ob irgendwer schuldhaft etwas versäumt hat. Die Frage ist lediglich, ob es eine Möglichkeit gibt, aufgrund gesundheitlicher Belange, so einen Vertrag vorzeitig aufzulösen.

So ähnlich, wie auch ein 2Jahresvertrag im Gym mit einem ärtzlichen Attest vorzeitig gelöst werden kann.

Eigentlich wollte ich auf die Fragen, ob die Demenzkranke nicht mehr erreichbar ist, etc. gar nicht eingehen… Es ist müßig, jemandem, der anscheinend keinerlei Vorstellung von Demenz hat, zu erklären, dass eine Demenzkranke u.U. weder mit der Anordnung von Zahlentasten etwas anfangen kann noch daran denkt, den Akku aufzuladen. Mal ganz davon abgesehen, dass sie es nicht mal schafft, eine aufgeschriebene Zahl in korrekter Reihenfolge zu tippen.

Falls jemand einen echten Tip geben kann, freue ich mich weiterhin auf Antworten.

Wenn nicht, schmeißen wir diesem Anbieter halt weiterhin monatlich die Kohle in den Rachen… kein Weltuntergang aber höchst überflüssig.

Gruß
A.A.

Der Betreuung liegt kein Vertrag vor, somit ist es unklar, was
da überhaupt irgendwann mal abgeschlossen wurde.

Wie lange ist die Person denn schon unter Betreuung? Ist es nicht primäre Aufgabe der Betreuung sich um Sachen zu kümmern, die die betreute Person nicht mehr selbst kann? Gehören nicht geschlossene Verträge und regelmäßige Abbuchungen und Rechnungen dazu?

Darum geht es ja aber auch gar nicht. Dass der Vertrag
außerhalb einer Kündigungsfrist gekündigt werden sollte, hatte
ich damit angedeutet, als ich schrieb „vorzeitig“.

Trifft es zu, dass die Betreuung hier gepennt hat, ist das doch nicht das Problem des Anbieters. Wenn die Betreuung den Vertrag nicht fristgemäß gekündigt hat und dieser während der Betreuungsphase monatelang lief und bezahlt wurde, hat sich an der Situation des Vertragspartners ja nicht plötzlich was geändert. Grund der vorzeitigen Auflösung ist dann nicht mehr der angegebene sondern ausschließlich die Verletzung der eigenen Pflichten.

Es geht hier nicht darum, ob irgendwer schuldhaft etwas
versäumt hat. Die Frage ist lediglich, ob es eine Möglichkeit
gibt, aufgrund gesundheitlicher Belange, so einen Vertrag
vorzeitig aufzulösen.

Siehe oben. Natürlich geht es darum.

Eigentlich wollte ich auf die Fragen, ob die Demenzkranke
nicht mehr erreichbar ist, etc. gar nicht eingehen… Es ist
müßig, jemandem, der anscheinend keinerlei Vorstellung von
Demenz hat, zu erklären, dass eine Demenzkranke u.U. weder mit
der Anordnung von Zahlentasten etwas anfangen kann noch daran
denkt, den Akku aufzuladen. Mal ganz davon abgesehen, dass sie
es nicht mal schafft, eine aufgeschriebene Zahl in korrekter
Reihenfolge zu tippen.

Demenz tritt aber auch nicht von heute auf Morgen auf und wenn jemand so schwer an Demenz erkrankt ist, dass er sich schon seit 1,5 Jahren im Heim aufhält, wäre genug Zeit gewesen den Vertrag rechtzeitig zu beenden.

Wenn nicht, schmeißen wir diesem Anbieter halt weiterhin
monatlich die Kohle in den Rachen…

Komische Einstellung zu Verträgen mit Laufzeit. Wurde überhaupt schon mal mit dem Anbieter Kontakt aufgenommen? Oft gibt es ja die Möglichkeit in einen anderen Tarif mit sehr geringer Grundgebühr zu wechseln oder dass jemand anderes den Vertrag übernimmt. Oder eine andere kulante Lösung des Anbieters. Letztendlich reden wir hier ja nicht von Unsummen. Und das Verträge von allen Vertragsparteien grundsätzlich einzuhalten sind, dürfte auch jedem klar sein.

Aus dem eigenen Problem das Problem des anderen zu machen, finde ich allerdings bedenklich.