Vertragsrecht Onlineauktion?

Hallo,

wenn ein erfolgreicher Bieter, also Käufer sich 2 Stunden nach dem Auktionsende meldet und mitteilt, dass er sich geirrt hat und das Angebot zurückziehen will, welches Recht hat dann der Verkäufer?

Es handelt sich um eine Privatauktion und das Gebot, welches zum Erfolg geführt hat, war 2 Tage alt.

Welche Möglichkeiten hat der Verkäufer?

Danke!

Kaufvertrag!
Hallo,

wenn ein erfolgreicher Bieter, also Käufer sich 2 Stunden nach
dem Auktionsende meldet und mitteilt, dass er sich geirrt hat
und das Angebot zurückziehen will, welches Recht hat dann der
Verkäufer?

es handelt sich nicht um eine Auktion, sondern um einen Kaufvertrag, der geschlossen wurde. Dementsprechend können beide Seiten erst einmal Erfüllung verlangen. Der Käufer kann seine Willenserkärung wegen Irrtums anfechten, was wiederum einen Schadenersatzanspruch für den Verkäufer auslöst.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__119.html
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__122.html

Gruß
C.

Danke!
Schadenersatzanspruch, welcher Schaden ist entstanden…
Zwei Mitbieter haben ebenfalls extrem hoch geboten, das wird kein zweites mal passieren.
Einstellgebühren und Verkaufsgebühren.

Also nicht genug, um einen Streit einzugehen bei einem Wert von 400 Euro.

Das ist halt Ebay…

Hallo,

Also nicht genug, um einen Streit einzugehen bei einem Wert
von 400 Euro.

ich würde erst einmal auf Erfüllung bestehen. Soll der andere doch den Streit anfangen und sich weigern, den Kaufpreis zu bezahlen. Dann geht das ganze seinen Ebay-Weg: Problem melden/Käufer zahlt nicht, Käufer bekommt Mahnung von Ebay und bei Nichtzahlung bzw. Nichtantwort einen Eintrag ins Klassenbuch.

Ich mache das davon abhängig, wie derjenige sich aufführt. Neulich hatte ich bei einem den Verdacht auf „ich habe im Eifer des Gefechts mehr geboten als ich im nachhinein bereit bin zu bezahlen“-Irrtum. In der weiteren Diskussion stellte sich auch noch heraus, daß er nicht einmal den Text mit der Liste der „Unvollkommenheiten“ der fraglichen Ware gelesen hatte. Bei dem habe ich die Nummer dann bis zum Ende durchgezogen.

Wenn hingegen einer plausibel erklärt, daß er sich bspw. bei der Ware vertan hat (z.B. schon vorhanden, also doppelter Kauf), kann man das auch glauben.

Falls Du ihn mit der uns unbekannten Ausrede davonkommen lassen willst, dann vereinbare aber auf jeden Fall mit dem Käufer, daß Ihr die Transaktion abbrecht. Dann bekommst Du nämlich die Provision zurück.

Gruß
C.

1 „Gefällt mir“