Liebe/-r Experte/-in,
Guten Tag,
ich habe einen Pachtvertrag, in dem steht, dass
das Pachtverhältnis in jedem Fall endet, wenn das
Mietverhälnis der Verpächterin mit ihrem Vermieter
aus gründen endet, die die Verpächterin nicht zu
vertreten hat. Nun ist die Verpächterin gestorben,
bedeutet dass, dass das Pachtverhältnis somit endet.
Wäre natürlich super.
Ist der Tod ein Grund, den man nicht zu verteten hat?
Mit freundlichen Grüßen
Karl- Heinz