Vertragsrecht Rücktritt

Liebe/-r Experte/-in,

wenn in einem Ausbildungsvertrag nichts von einem Rücktrittsrecht steht, was gilt dann? Wie sieht es aus, wenn man sich vor der Ausbildung überlegt, doch nicht zu beginnen?

Danke.

Thomas

Hallo,

das kommt von Fall zu Fall darauf an. Wenn der Ausbilder speziell für Sie etwas angeschafft hat oder jetzt Kosten aufwenden muss, um einen neuen Auszubildenden zu finden, und Sie kurz vor Beginn der Ausbildung Abstand genommen haben, dann können Kosten auf Sie zukommen. Sonst nicht.

MfG
PB