Hallo aquado,
der Anbieter (Verkäufer) ist gem. § 312e Abs. 1 Nr. 3 BGB stets zu einer Bestätigung auf elektronischem Wege verpflichtet, womit solchen Bestätigungen i.d.R. kein Erklärungsgehalt zukommt.
Da in Ihrem Fall der Verkäufer seine Bestätigung jedoch als Annahmeerklärung bezeichnet, ist der Vertrag mit Erhalt der Bestätigung zustandegekommen (vgl. §§ 147, 130 BGB).
Fraglich ist aus rechtlicher Sicht nun jedoch, ob in der Stornierung eine Rücktrittserklärung darstellt oder eine Anfechtung. Da er sich auf einen Fehler - ich nehme an technischer Art - beruft, nehme ich an, dass der Verkäufer anfechten will, was er theoretisch auch kann. Hier kommt es entscheidend darauf an, was für ein Fehler bei Ihrem Vertragspartner vorliegt.
Liegt ein Fehler vor, der den Verkäufer zur Anfechtung berechtigt, so besteht zw. Ihnen und dem Verkäufer kein Vertrag mehr. Ansonsten geht seine Erklärung ins Leere.
Unterstellt es handelt sich um eine Rücktrittserklärung (man könnte eine Anfechtungserklärung u.U. auch in eine solche umdeuten, vgl. § 140 BGB), so wäre wiederum zu fragen, ob der Verkäufer ein Rücktrittsrecht hat.
Das hat er zB dann, wenn er sich den Rücktritt vertraglich vorbehalten hat. Ein gesetzliches Rücktrittsrecht hat er beim Kaufvertrag nur wegen Mängeln, bzw. als Verkäufer dann, wenn Sie zB Ihre Leistungen nicht erbringen oder aber in Fällen der sog. „Störung der Geschäftsgrundlage“, vgl. § 313 BGB.
Grundsätzlich könnte der Verkäufer somit ein Rücktritts- oder Anfechtungsrecht haben, obwohl er den Vertrag „bestätigt“, bzw. genauer gesagt, obwohl er Ihre Offerte zunächst angenommen hat.
Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben, möchte jedoch darauf hinweisen, dass es sich bei meinen Ausführungen um keine verbindliche Rechtsberatung handelt, zu der ich nach dem RechtsberatungsG auch gar nicht befugt bin.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf
ich habe bei Notebooksbilliger eine PC für 0 € bestellt.
Daraufhin habe ich nach ca 25 min eine Auftragsbestätigung
bekommen.
Laut den AGB’s gilt diese als Willenserklärung zu diesem
Kaufvertrag.
Der Auftrag wurde storniert mit der Begründung eines Fehlers.
Darf der Verkäufer dann noch von diesem Kaufvertrag
zurücktreten obwohl er ihn bestätigt hat, also seine
Willenserklärung zu diesem Kaufvertrag abgegeben hat?
Danke schonmal für die Antworten.