Vertragsrecht: Rücktritt vom kürtz. gesch. Vertrag

Grüß Gott,
mal eine Frage:
angenommen Frau Mustermann schließt am Montag einen Vertrag in einem Fitness-Studio ab, kommt nach Hause und erkennt daß Sie es sich nicht leisten kann und möchte vom Vertrag raus. Kann Frau Mustermann innerhalb 14 Tage ohne Angabe von Gründen raus aus dem Vertrag oder greift dieser sofort. Um es interessanter zu machen sag ich jetzt einfach mal das im Vertrag nichts von einem Rücktrittsrecht steht. Aber ich denke da gibt es doch en Gesetz, oder?

Viele Grüße,
Harald

Kann
Frau Mustermann innerhalb 14 Tage ohne Angabe von Gründen raus
aus dem Vertrag oder greift dieser sofort. Um es interessanter
zu machen sag ich jetzt einfach mal das im Vertrag nichts von
einem Rücktrittsrecht steht. Aber ich denke da gibt es doch en
Gesetz, oder?

Nein, nein und nochmals nein. Wie auch immer viele angeblich so mündige Bürger auf diese dünne Brett kommen: NEIN.
Der Grundsatz ist: Verträge (übrigens egal ob schriftlich oder mündlich) sind, wenn sie einmal geschlossen sind, zu erfüllen! Hiervon gibt es nur wenige gesetzliche Ausnahmen (die in Deinem Musterfall aber nicht greifen). Und da auch ein vertragliches Rücktrittsrecht nicht besteht, muß sich Frau Mustermann sagen lassen: Pech gehabt…

Danke trotzdem für die Antwort.
Für die gute fiktive Frau Mustermann ist´s zweimal blöd da sie Hartz4 ist, Miete zahlt und einen Sohn hat.

Servus,
Harald

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Danke trotzdem für die Antwort.
Für die gute fiktive Frau Mustermann ist´s zweimal blöd da sie
Hartz4 ist, Miete zahlt und einen Sohn hat.

Das wußte Sie vor Abschluß des Vertrages ja sicher noch nicht.