Vertragsrecht-versandhaus

ich habe bei einem versandhaus online bestellt u.a. einen recht teuren artikel(550€), der ein angebot war. alle bestellten artikel waren als „lieferbar“ angegeben. es kam ein paar tage später ein brief, in dem stand, dass ich eine anzahlung in höhe von 175€ leisten soll aufgrund des hohen betrages. sofort überwiesen. wiederum ein paar tage kam dann ein päckchen mit den „kleinen artikeln“ und einer rechnung in der stand, dass der teure artikel leider ausverkauft sei. der „kleinkram“ kostete insgesamt 12€. also hat der versamdhandel noch 162€ von mir übrig.
meine frage: mal abgesehen davon, dass ich das geld nun gerne wieder hätte, kommt ein vertrag zustande, wenn ich eine bestellbestätigung bekomme und sogar eine anzahlung leiste? könnte ich auf meine lieferung bestehen? hätte den artikel ja nun schon gerne.
freue mich auf antworten, wie ich am besten vorgehe.
DANKE im voraus!

Hallo mary84,
ein Vertrag kommt in dem Moment zustande, wo ein Angebot gemacht wird und eine Annahme des Angebots vorliegt. Allerdings müssen Angebot und Annahme identisch sein, d. h. Veränderungen an Menge oder Art müssten dann wieder erst bestätigt werden. In Deinem Fall lag ja sogar noch eine Bestätigung Deiner Annahme/Bestellung vor, also ist ein Vertrag zustande gekommen. Nur, sichern sich die Kauf- und Versandhäuser durch sogenannte Freizeichnungsklauseln ab, die meistens in den AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)zu finden sind. Da steht z. B. nur solange der Vorrat reicht oder es kann auch von Ersatzlieferungen die Rede sein. Du solltest also mal in den AGB schauen, was da vermerkt ist. Diese AGB werden selten groß erwähnt, aber von jedem Verbraucher bei Vertragsabschluss anerkannt.
Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig helfen.
Schönes Wochenende,
Gruß
Hutsch

kurze Nachfrage:
Ausverkauft heisst in diesem Fall, es wurde auch keine spätere Lieferung angegeben?

Liebe Mary,

leider bin ich keine Expertin im Vertragsrecht, sondern lediglich jemand, der selber über diese Seite Hilfe bei einem Experten gesucht hat.
Dennoch, würde ich dir empfehlen, dir die AGB´s dieses Versandhandels genau durch zu lesen und wenn möglich zu quotieren, soll heißen, such dir die passende Stelle aus dem Vertragstext heraus und beziehe dich darauf. Bleib auf alle Fälle sachlich, keine emotionalen Äußerungen oder Beschimpfungen, damit schadet man sich immer nur selber. Wenn irgendwo eine Telefonnummer angegeben ist, versuche persönlich mit jemanden über dein Problem zu sprechen.
Viele Grüße und viel Glück
Janina

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