Ich habe eine Frage zu einem Pachtvertrag. Genauer gesagt zum Ablauf des Pachtvertrages.
Zitat:
Pachtdauer: „Der Pachtgegenstand wird auf 15 Jahre(fünfzehn), für die Zeit vom 01.01.1999 bis 31.12.2014, verpachtet.“
Der Vertrag würde, wenn man die 15 Jahre annimmt am 31.12.2013 ablaufen! Dem Zeitraum nach wäre der Pachtgegenstand sonst über 16 Jahre bis zum 31.12.2014 verpachtet.
Frage: Wenn ist das Pachtende anzunehmen (Nach 15 Jahren oder mit Ablauf des Datums)?
Frage: Was ist die Grundlage für das Pachtende (Formfehler, ect.)?
Hallo,
hier liegt also einfach bei der Vertragsgestaltung ein Gedankenfehler vor. Richtig ist, dass der 1.1.2014 das Enddatum ist.
Erst einmal die Frage von der Sache her aufgezogen:
Wer will was?
Wollen Sie zum 31.12.2013 aus dem Pachtvertrag?
Also, Sie sollten Folgendes tun:
Sprechen Sie den Verpächter sofort an und klären den Fehler, das würde Ihnen ein Gericht auch vorhalten, wenn Sie später Ihr Recht bekommen wollen, wobei mir, wie bereits gesagt, unklar ist, was Sie gern hätten.
Mit dem Verpächter können Sie dann schon jetzt klären, welcher Tag den Pachtvertrag beenden soll. Haben Sie überigens eine Option vereinbart? Verlängert sich der Vertrag evtl.? Ggf. könnte auch dieser Punkt gleich mit geklärt werden.
Nur sollten Sie kein gewünschtes Ergebnis erreichen, können Sie bei Gericht eine Feststellungsklage erheben. Das Gericht möge dann entscheiden, wann der Pachtvertrag endet. Evt. kommt es dann zu einem (teuren) Vergleich per 1.6.2014.
mfg
PB
Vereinbaren Sie mit dem Pächt
sicher standen hier die 15 Jahre Pachtzeit im Vordergrund und die Datumsangabe erfolgte aufgrund eines unbeabsichtigten Rechenfehler. Hier würde ich sagen liegt eine Möglichkeit der Anfechtbarkeit wegen Irrtums vor, die aber unverzüglich nach Bekanntwerden des Tatbestanden vorgenommen werden müsste.
Danke für Ihre Antwort.
Der Fehler fiel mir auf als ich mich mit der Kündigungszeit befasst habe! Wenn der Vertrag nicht 1 Jahr vor Ablauf gekündigt wird verlängert er sich automatisch um 5 weitere Jahre. Ich werde den Pächter anschreiben und sehen was er dazu meint.
Danke für Ihre Antwort.
Der Fehler fiel mir auf als ich mich mit der Kündigungszeit befasst habe! Wenn der Vertrag nicht 1 Jahr vor Ablauf gekündigt wird verlängert er sich automatisch um 5 weitere Jahre. Ich werde den Pächter anschreiben und sehen was er dazu meint.
offenbar liegt hier tatsächlich ein Formfehler im Vertrag vor. Da ein Pachtbeginn mit 01.01.99 und eine Dauer von 15 Jahre angegeben wurde, müsste es eigentlich klar sein, dass das reguläre Pachtende der 31.12.13 ist.
Denke auch einfach mal, dass der Verpachter wohl kaum dagegen angehen will und kann, sofern er bis 15 zählen kann .
Alles Gute!
VG Thorsten
Pacht ist immer eine sehr verzwickte Sache.
Im Normalfall würde ich sagen, es handelt sich bei den 15 Jahren um einen Irrtum, da die tatsächliche Pachtdauer datumsgenau festgelegt wurde, also m.E. ausschlaggebend ist.