Vertragsrecht Vertragspartner

Hallo,
folgender Sachverhalt:
A und B wollen 2008 zusammen ein Geschäft eröffnen, der Kredit dafür steht aber noch nicht. A und B schließen vor Kreditzusage mit einer Marketingfirma C einen Vertrag über eine Laufzeit von 36 Monaten. Beide stehen namentlich im Vertrag und müssen auch beide unterschreiben. Im Vertrag steht die Adresse von A und das Geld wird von auch vom Konto von Vertragspartner A abgezogen.
Nun bekommen beide, A und B keine Zusage für den Kredit, sprich das Geschäft wird nicht eröffnet, A und B haben auch niemals eine GbR oder ähnliches gegründet.
So, aus dem Vertrag kamen A und B natürlich nicht raus und zahlen jeden Monat. Seit einem Monat hat nun B die Zahlung an A, bei dem das Geld von Firma C abgebucht wird, eingestellt.
Folgende Frage entsteht jetzt:
Wenn A Firma C die Einzugsermächtigung entzieht und seinen Anteil fristgerecht jeden Monat überweist, muss er dann für den Anteil von B aufkommen, wenn es vor Gericht geht? was für rechtliche chancen hat A?

Vielen Dank im Voraus!

A und B haben auch
niemals eine GbR oder ähnliches gegründet.

Doch, genau das dürfte der Fall sein, auch wenn sich A und B dessen nicht bewusst sind. Allerdings kommt es vorliegend darauf nicht an, weil die Lösung dieselbe wäre, wenn keine GbR vorliegen würde.

Wenn A Firma C die Einzugsermächtigung entzieht und seinen
Anteil fristgerecht jeden Monat überweist, muss er dann für
den Anteil von B aufkommen, wenn es vor Gericht geht? was für
rechtliche chancen hat A?

Gegenüber dem Vertragspartner haften A und B jeweils in voller Höhe. Wenn sie aber mehr zahlen als ihren Anteil (höchstwahrscheinlich liegt der bei jeweils 50%), so können sie vom jeweils anderen Erstattung verlangen.