Hi Ist ein Selbstgeschriebener Vertrag denn rechtskräftig? Ich hab mit meinem Kumpel ein Experiment vor gehabt, Also es ging darum mal zu sehen wie es mit Kindersicherung am Pc ist. Und mein Kumpel hat einen Vertrag geschrieben das war so abgemacht. Und dort wurde festgelegt wie lange das so bleibt,ich habe ihn mir nicht durchgelesen. Ich hab als erster unterschrieben, dann Er und dann hat er mir Vorgelesen,was in dem Vertrag steht. das ich mit meiner Unterschrift mir sämtliche Entscheudungs gewalt Entziehe wie lange die Kindersicherung auf meinem Pc bleibt. Und meinem Kumpel die komplette Entscheudungs gewallt gebe darüber zu Entscheiden.Ich habe in dem Vertrag bestätigt das ich ihn durchgelesen habe und damit einverstanden bin.Und das ich das unter Zeugen getan habe.Und mein Kumpel er sagt vertrag ist vertrag. Er wollte mir wohl mal eins auswischen. meine Frage ist der Vertrag gültig? … mehr auf http://w-w-w.ms/a473za
Hallo,
ernst gemeinte Frage vorab: wie alt bist Du? Unter 18 darfst Du gar keinen rechtsverbindlichen Vertrag unterschreiben, somit ist der Vertrag nicht gültig…wenn Du unter 18 bist.
Man könnte auch von sittenwidrig sprechen, was Dein Kumpel mit Dir gemacht hat, dann ist der Vertrag auch ungültig. Auf der anderen bist Du auch selber Schuld, wenn Du etwas unterschreibst, das Du vorher nicht gelesen hast.
Wie ist denn die Gegenleistung? Ein Vertrag beruht auf Gegenseitigkeit, also Leistung und Gegenleistung. Wenn das nicht erfüllt ist, handelt es sich genau genommen auch nicht um einen Vertrag, sondern um eine Verpflichtungserklärung. Und wie jeden Vertrag / jede Erklärung kann man soetwas auch kündigen. Da in Eurem Schrieb nix darüber steht auch fristlos.
Gruß,
twilight666