vorab schon mal ein Danke für alle die sich die Zeit nehmen
sich meiner anzunehmen.
Ich habe ein Rechtsproblem ( Vertrag/Verzug) und zwar folgender Sachverhalt.
Wir hatten einen Wasserschaden im Haus welcher durch die Gebäudeversicherung gedeckelt ist. Der Sachverständige empfahl mir einen Handwerker der die Trocknung und die folgenden Arbeiten ( Fliesen verlegen, Türen, Tapezieren)
alles aus einer Hand erledigt. Dies war auch im Kostenvoranschlag erstmal so ausgemacht.
Nach der Trockung bis Ende März musste ein defektes Abwasserrohr von einer anderen Firma repariert werden.
Ich hörte von meinem Generalhandwerker nichts mehr bis ich ende Juni eine Rechung erhielt.
Ich monierte dann einige Punkte die so nicht ausgeführt worden sind bzw. unwahre Angaben z.B Pauschale für länger
Standzeiten der Geräte da ich angeblich schlecht erreichbar gewesen bin.
Ich widerlegte das Argument und wollte eine Stellungnahme zu den monierten Punkten stattdessen kam nur eine erste Zahlungserinnerung Ende Juni. Daraufhin schieb ich eine 2 mail mit der Bitte um Klärung da es ja auch im Interesse
des Handwerkes war, dass ich die Rechung schnellsten der Versicherung einreichen konnte. Keine Reaktion. Dann rief ich bei der Firma an es wurde mir erklärt der zuständige Bauleiter wäre krank aber eine in der nächsten Woche wieder da sie würden sich melden. Natürlich wieder nichts.
Ich sendete eine letze mail mit Frist bis 31.08.2012
um die Sache entgültig aus der Welt zu schaffen.
Am 01.09 kam dann die Stellungnahme via mail zu den monierten Punkten und ich sollte die Zahlung der Rechung nicht länger hinauszögern sonst würden sie die Angeleneheit dem Anwalt übergeben. Dieses Schreiben erhielt auch die Versicherung. Ich setzer mich dann mit der Versicherung in Verbindung erklärte die Sachlage mit der bitte sich mit der Firma in Verbindung zu setzen.
Sie erhlieten von mir nochmals die Rechung + eine mail
wo ich auf die Dringlichkeit + Drohung mit Anwalt aufmerksam machte.
Ich ging davon aus, dass die Versicherung sich mit dem von Ihnen empfohlenen Handwerker in Verbindung setzt.
Jedoch flatterte mir letze Woche ein Schreiben vom Anwalt ins Haus mit der Forderung zur Begleichung der Rechung.
Verzugszinsen + Zahlung der Anwaltskosten da ich mich ja im Verzug befinde. Meine Frage ist nun ist das überhaupt richtig? Es besteht ein Werksvertrag, es kam
zu keiner Abnahme der Baustelle durch den Bauleiter, es bestehen weiterhin Mängel und Unklarheiten bei der Rechung. Die Versicherung hat jetzt ein Teil der geforderten Summe überwiesen sagt aber das Schreiben vom Anwalt interessiere sie nicht. Fakt ist hätte die Versicherung reagiert ( hatten 8 Tage Zeit bis zum Zeitpunkt wo der Handwerker zum Anwalt wollte) wäre es
nicht soweit gekommen. Wie soll ich mich am besten Verhalten und hab ich bei einer Klage das Recht zu gewinnen oder bin ich etwa im Unrecht. Das einzige was ich mir vorwerfen kann ist das ich die Rechung sofort nach erhalt der Versicherung übergeben hätte können, jedoch meinte der Sachbearbeiter auch zu mir es wäre ja gut wenn ich die einzelnen Posten durchsehe und dann moniere, da sie ja gar nicht wissen ob das alles so ok ist.
zunächst kann der Rechtsanwalt schreiben was er will. Das muss dich nicht interessieren. Durchsetzen kann er es erst mit einer Klage.
Nun wenn dein Anliegen berechtigt ist, so kannst du mit Recht die Begleichung der Rechnung verweigern. Letztlich wird es darum gehen, dass du deine Anliegen auch vor Gericht schlüssig beweisen kannst.
Hallo,
da die Handwerksfirma bereits einen Anwalt eingeschaltet hat, sollten Sie auch sofort einen „erfahrenen“ Anwalt beauftragen.
Für mich sieht die Sache nämlich so aus:
Sie haben die Arbeiten der Handwerksfirma zu keiner Zeit abgenommen. Das ist die erste Voraussetzung, um überhaupt eine Forderungsrechnung zu erstellen.
Hätten Sie die Arbeiten teilweise abgenommen, hätten Sie insoweit eine Teilzahlung leisten müssen.
Da die Handwerksfirma von Ihnen beauftragt war und nicht von der Versicherung, sind Sie auch der Ansprechpartner und nicht die Versicherung. Wenn die nun eine Zahlung geleistet hat, hat das für die Rechtslage -Fälligkeit der Forderung- keine Bewandnis.
Wenn Sie dann „Recht“ bekommen, hat die Gegenseite auch die Anwaltskosten Ihres jetzt zu beauftragenden Anwalts zu zahlen.
Lassen Sie sich aber erst einmal -unter Anrechnung auf die außergerichtliche oder sogar gerichtliche Anwaltskostenforderung- eine klare Auskunft erteilen. Nehmen Sie allen Schriftverkehr -auch die E-Mails- mit.
MfG
PB
Also neuster Stand der Dinge. Die Versicherung hat jetzt alle Posten bis auf einen beglichen yeahh.
Der offene Posten lautet in der Rechung:
Aufgrund längerer Standzeiten der Geräte durch die nicht oder schwere Erreichbarkeit des Versicherungsnehmers wird eine Pauschale von 295 Euro berechnet.
Das ist absoluter Schwachsinn ich war bis auf einmal wo ich im Urlaub war immer erreichbar. In der Zeit wo ich im Urlaub war bekam ich am 18 jan ne mail der firma hab dann am 31.jan geantwortet da war ich wieder da. keine antwort am 14.02 hab ich noch mal ne mail geschrieben und hab dann am 23.02 ne rückruf der firma bekommen - dann kamen trockungstechnier um festzustellen das die wand immer noch feucht ist und das gerät noch stehn musste bis ende märz .
im kostenvoranschlag steht nix von so einer pauschale und ich wurde ebensowenig drauf hingewiesen das kosten auf mich zukommen könnten
auch kein nachtrag wurde eingefordert ergo interessiert mich das erst mal gar nicht
ich kann ja nicht was berechnen wo ich nicht mal infos vorab bekomm oder?
die anwaltskosten und die verzugszinen lehne ich ab da ich ja ein werksvertrag habe und es nicht zur abnahme der baustelle gekommen ist. wo die wand trocken war haben die techniker abgebaut und ich hab nichts mehr gehört von der firma. das war ende märz. ende juni kam dann die rechung.
somit ist ja nicht mal eine grundlage geschaffen für eine rechung oder im übrigen hab ich die firma mit einer fristsetzung ja auch in verzug geschickt frist war 31.08 und geantwortet haben sie am 01.09
vorher hab ich vergeblich versucht mit 3 mail und 2 telefonaten die sache aus der welt zu schaffen.
Also neuster Stand der Dinge. Die Versicherung hat jetzt alle Posten bis auf einen beglichen yeahh.
Der offene Posten lautet in der Rechung:
Aufgrund längerer Standzeiten der Geräte durch die nicht oder schwere Erreichbarkeit des Versicherungsnehmers wird eine Pauschale von 295 Euro berechnet.
Das ist absoluter Schwachsinn ich war bis auf einmal wo ich im Urlaub war immer erreichbar. In der Zeit wo ich im Urlaub war bekam ich am 18 jan ne mail der firma hab dann am 31.jan geantwortet da war ich wieder da. keine antwort am 14.02 hab ich noch mal ne mail geschrieben und hab dann am 23.02 ne rückruf der firma bekommen - dann kamen trockungstechnier um festzustellen das die wand immer noch feucht ist und das gerät noch stehn musste bis ende märz .
im kostenvoranschlag steht nix von so einer pauschale und ich wurde ebensowenig drauf hingewiesen das kosten auf mich zukommen könnten
auch kein nachtrag wurde eingefordert ergo interessiert mich das erst mal gar nicht
ich kann ja nicht was berechnen wo ich nicht mal infos vorab bekomm oder?
die anwaltskosten und die verzugszinen lehne ich ab da ich ja ein werksvertrag habe und es nicht zur abnahme der baustelle gekommen ist. wo die wand trocken war haben die techniker abgebaut und ich hab nichts mehr gehört von der firma. das war ende märz. ende juni kam dann die rechung.
somit ist ja nicht mal eine grundlage geschaffen für eine rechung oder im übrigen hab ich die firma mit einer fristsetzung ja auch in verzug geschickt frist war 31.08 und geantwortet haben sie am 01.09
vorher hab ich vergeblich versucht mit 3 mail und 2 telefonaten die sache aus der welt zu schaffen.
Anrufe lassen sich doch leicht rekontruieren. Lass dir doch einen Nachweis von ihrer Telefonfirma schicken, dass sie dich angerufen haben. Nur wenn dies nachweisbar ist, könnte mann dann in den AGB´s nachschauen, ob dieser Fall dort berücksichtigt ist. Oder gleich nachschauen!
Sorry, aber diese Angelegenheit ist viel zu komplex, um sie in diesem Rahmen hier rechtlich beurteilen UND eine REDLICHE Antwort geben zu können:
Bitte suchen Sie anwaltlichen Rat!
Viel Erfolg!
Eifelwanderer