Hallo zusammen,
ich lerne gerade für Rechtsgrundlagen und obwohl alles so klar, ist alles so unklar 
Vielleicht kann mir hier jemand bei meinen unbeantworteten Fragen eine Antwort geben, die auch für mich nachvollziehbar ist:
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Mündliche/Schriftliche Verträge
Beispiel: Jemand hat ein Ferienhaus vom 29.12.-01.01. gemietet und telefonisch vereinbart. Alles gut. Dann bekomm man die schriftliche Bestätigung, die man unterschreibt und zurück schicken soll - hier steht ein Mietverhältnis vom 29.10.-01.01. aber zum Preis für das oben stehende Datum. Wenn man das nun unterschreibe und zurück schickt…gilt dann die erste Vereinbarung (telefonisch) oder ist aufgrund der schriftlichen Bestätigung ein neuer Vertrag zustande gekommen? Was gilt hier - auch allgemein. Ist Stillschweigen auch hier gleich Annahme? Wie sieht es hier mit den AGBs aus? Muss nicht darauf hingewiesen werden? Muss ich nicht vor „Kauf“ wissen, wie die Bedingungen sind? Oder ist das auch mündlich vereinbart und für den Rest (Lücken) gilt das Gesetz? -
Telefonverkauf
So wie ich das verstanden habe, können Vertreter am Telefon einfach etwas verkaufen, obwohl man nicht wirklich gesagt hat: Ja, das will ich haben, sondern es reicht aus, wenn der einmal „Ja“ hört. Telefonvertreter Y ist ja Angestellter von Firma X und fungiert hier als Zeuge für die Firma X. Als Verbraucher kann nichts Gegenteiliges behaupten, weil Aufzeichnungen von Telefongesprächen gerichtlich gar nicht zugelassen werden. Wie verhält sich das hier genau (auch für Firmen - also keine Privatpersonen)? Muss man die Ware nehmen, behalten und bezahlen? Was sagt das Gesetzt? Auch hier die Frage nach dem AGB - muss man nicht vor Abschluss/Kauf wissen, wie die Bedingungen sind?
Für die ganzen RA hier und die mit ausreichend rechtlichen Wissen lachen sicherlich hierrüber. Ich hab zwar eine Vorstellung, jedoch bin ich mir nicht zu 100% sicher - und das wäre ich gerne 
Ich würde mich über Erklärungen, etc. freuen.
Vielen Dank schon einmal im Voraus.
Ladycooper