Vertragsrecht/ Weiterbildungsvertrag/Abbruch

Habe einen teuren und langfristigen (2 Jahre) Weiterbildungsvertrag im Bereich Kunsttherapie abgeschlossen und wie alle anderen auch erhebliche Vorauszahlungen (1220,-€)geleistet. Aufgrund von absurden Verdächtigungen, direkten Beschuldigungen, Aufforderung zu Zeugenausssagen durch die Seminar- und Institutsleiterin (daß eine von uns Teilnehmerinnen Farbe im Wert von ca. 10,- € geklaut haben soll - wahrscheinlich haben wir nur sehr viel Farbe verbraucht) droht das für eine soche Ausbildung unabdingbare Vertrauen so zu kippen (es soll Anzeige wegen der Farbe erstattet werden), daß die Ausbildung in Gefahr ist bzw. die Teilnehmer geschlossen einen Abbruch anstreben. Wir haben unterschrieben, daß bei Abbruch oder Rücktritt vom Vertrag nichts zurückgezahlt wird. Aber ist dies nicht eine besondere Situation, in der wir die Möglichkeit haben müßten, unsere Vorauszahlungen einklagen zu können? Die Teilnehmer leben in teilweise weit voneinander entfernten Städten - wie kann man da evtl. sowas wie eine Sammelklage machen? Und wie sollen wir überhaupt vorgehen - nächstes Seminar ist in 2 Wochen, die Anschuldigungen kamen alle per E-Mail nach dem letzten Seminar Wochenende.
Ist mir schon klar, daß das eine reichlich verrückte Geschichte ist, ganz klar ist nur, daß keine von uns Teilnehmern was geklaut hat, wir haben
untereinander großes Vertrauen aufgebaut.
Vielen Dank für Eure Hilfe

Nun, zumindest aus Sicht der Gegenpartei ist es offenbar nicht „ganz klar“, dass nichts geklaut wurde. Ich würde daher zunächst versuchen, in Eurer Gruppe ein oder zwei rhetorisch gewandte Personen suchen, die in der Lage sind, ein deeskalierendes Gespräch zu führen, in dem man den Veranstalter durchaus auf die Ernsthaftigkeit Eures Ansinnens hinweisen sollte. Da das Resultat, solltet Ihr zurücktreten, ein beträchtlicher Imageschaden wäre und negative Auswirkungen haben kann, lässt sich so oft schon einiges bewegen.

Eine Sammelklage wie man Sie in amerikanischen Filmen sieht ist auch nur dort möglich. Hier muss zunächst mal jeder Betroffene in eigener Sache nachweisen, dass und wie er betroffen ist. Das bedeutet natürlich auch, dass Ihr eigenen recht hohen Aufwand haben werdet, sollte es zu Klagen kommen.

Ohne nun genauere Informationen zum Vertrag zu haben, wäre es m.E. unseriös und ganz nebenbei auch problematisch im Hinblick auf das RBerG, würde man nun Details zu einem konkreten Fall nennen.

Also ich bin zwar kein Rechtsexperte bzw. Rechtsanwalt, aber in euren Fall ist es sehr schwierig Recht zu bekommen. Ihr als Seminarteilnehmer könnt nicht beweisen, wer wie viel Farbe verbraucht hat und eure Seminarkönnen nicht beweisen, das jemand geklaut hat, daher braucht man schon einen recht guten Anwalt. Eine Sammelklage ist da schon einfacher setzt euch doch alle mal zusammen, auch wenn ihr alle weit entfernt wohnt, trefft euch auf der Mitte und sprecht darüber wie ihr vorgeht, die Gerichte in der jeweiligen Region werden euch schon beraten. Wegen der Rückzahlung der Seminargebühr ist es auch schwer wenn euch jemand nachweißt das ihr gestohlen habt, haben die Seminarleiter bzw. das Institut schon das Recht, dieses Geld einzubehalten.

Was hier, nach deinen Schilderungen abgeht, ist offenbar ein ganz bewußt herbei geführter Abbruch der Veranstaltung, um auf schnelle Art und Weise an Geld zu kommen.

Unbedingt RA einschalten, den ihr gemeinsam beauftragen könnt. Vielleicht hat jemand von euch eine entsprechende Rechtsschutzversicherung.

Gruß Pieter

Tut mir leid, habe eure Anfrage übersehen!