Vertragsrecht-wer hilft mir, die Aufgaben zu lösen

Hallo,…wer hilft mir,…diese Aufgabe zulösen?..Ich komm da nicht so recht weiter. Vielen Dank im Voraus!

Die Spedition Interspeed HG, Düsseldorf, bestellt beim Büromöbelhändler Office GmbH, Kassel, sechs Schreibtische (Office Star 2000) und sechs Schreibtischstühle (Master 2000). Es wurde eine Lieferung „frei Haus inklusive Montage“ vereinbart.

1.Aufgabe: Entscheiden Sie in folgenden Fällen, ob das beschriebene Recht

  1. ohne vertragliche Regelung
  2. nur durch gesonderte Aufnahme im Kaufvertrag

gilt.

a) Der Verkäufer trägt die Kosten der Versendung der Ware.
b) Der Verkäufer trägt die Kosten der Warenübergabe an einen Transporteur bzw. an den Kunden
c) Der Verkäufer gewährt einen Skontoabzug.
d) Der Verkäufer trägt die Kosten der Verkaufsverpackung.
e) Die Zahlung hat unverzüglich per Lieferung zu erfolgen.
f) Die Lieferung hat sofort nach Bestellungseingang zu erfolgen.
g) Der Gerichtsstand liegt bei Klage wegen mangelhafter Lieferung und wegen Zahlungsverzug beim Verkäufer.
h) Der Gerichtsstand liegt bei Klage wegen mangelhafter Lieferung und wegen Lieferverzug beim Verkäufer.

Hallo,

hier handelt es sich offenbar um eine Prüfungsaufgabe. Du musst nur herausfinden, was gesetzlich bei einem Kaufvertragsschluss geregelt ist. Lies die §§ 433 ff. dann wirst du die Lösung finden.

Viel Spaß!

Hallo!
zu a)1.
zu b)1.
zu c)2.
zu d)1.
zu e)2.
zu f)2.
zu g)1.
zu h)1.

Ole

Hallo, ich gehe nur auf den ersten Absatz und die Auswirkung hierzu ein. Der Rest scheint mir konstruiert zu sein und kann sicher auch „pauschal“ nicht beantwortet werden. Sie sprechen von einer Vereinbarung, welche „frei Haus inclusive Montage“ getroffen wurde. Auch wenn diese nur in mündlicher Form geschlossen sein sollte, besitzt diese grundsätzlich Rechtsverbindlichkeit. Diese Aussage ist jedoch im Steitfall durch sie zu belegen.

sorry! kann dir nicht helfen!