Vertragsrecht Wohnungsverwaltung Hausverwaltung Eigentümerversammlung

Hallo, bei einer Wohnungseigentümerversammlung wurde beschlossen, für bestimmte Leistungen am Gemeinschaftseigentum eine Kostengrenze zu setzen. Der Beschluss wurde rechtskräftig. Der Verwalter hat trotz Beschluss eigenmächtig gehandelt, die Ausgaben sind um fast 80% gestiegen. Bei einer Folgeversammlung ein Jahr später möchte der Verwalter dass die Kosten die Eigentümer tragen. Ist das Vorgehen des Verwalters rechtens ? Was kann man gegen einen Verwalter unternehmen, der Beschlüsse mißachtet und eigenmächtig handelt ?
Für Ihre Hilfe im Voraus Danke schön.
Gruß Micky-Mucki

Hallo, wenn der Verwakter das so gemacht hat, das ist das zunächst treuwidrig. Wichtig ist, das die Jahresabrechnung in der die Maßnahme abgerechnet wird nicht genehmigt wird, und dem Verwalter keine Entlastung erteilt wird.  Gibt es einen Beirat ?  Fordern SIE oder der BEIRAT den Vewrwalter auf die Kosten zu erstetzten.

mfgHeiBu

Hallo Micky-Mucki,
grundsätzlich hat eine Verwaltung für bestimmte Leistungen einen Kostensatz zu benennen.
Bei größeren Summen ist auf Grundlage des Kostenansatzes eine Ausschreibung vorzunehmen.
Hier ist dann das günstigste Angebot heranzuziehen und die Angebotsfirma zu überprüfen.
Auf Grundlage des Beschlusses und des Angebots hat dann der Verwalter der ausgewählten Firma entsprechend des Angebots den Auftrag zu erteilen.
Abweichungen vom Angebot sind nur zulässig, wenn diese begründet sind, z.B. nachweisbare Preissteigerungen nach Auftragserteilung.
Eine nachträgliche Genehmigung, von unbegründeten Ausgaben, sollte genau überprüft werden, denn ein derartiges Vorgehen entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung.
Sie können versuchen den Verwalter in Haftung zu nehmen, hier ist jedoch ein Beschluss erforderlich. 
Sie sollte diese Verwaltung auf keinen Fall mehr wählen.
Dieter