Vertragsrecht

Guten Tag,

wir würden gern ein Haus bauen. Dazu fehlt noch das passende Grundstück.
In Berlin ist die Suche extrem schwer. Darum geht es nur über einen Makler.
Einige Bauträger haben einige Makler in der Hand, die für den Träger suchen.
In der Regel ist es so, wenn der Makler ein GS gefunden hat, muss man auch mit dem Bauträger bauen.
Nun haben wir die Baufirma Fingerhaus gefunden. Sie bietet den Makler-Service natürlich auch an. Mit Fingerhaus möchten wir aber nicht bauen, aber für uns nach einem GS suchen lassen. Der Vertreter meinte, wenn sein Makler ein GS für uns gefunden hat und wir nicht mit Fingerhaus bauen wollen, dann ist das auch ok.
Jetzt hat er uns einen Werksvertrag zukommen lassen. Wenn wir den unterschreiben, beginnt die Suche. Der Bauvertrag ist mir egal, da ich im Falle eines geeigneten GS sowieso mit einem anderen Bauträger bauen möchte.
Deswegen gibt es auch eine Rücktrittsklausel. Siehe diese beiden Bilder.
http://postimage.org/image/fw4yr1gmz/
http://postimage.org/image/mbr3j8xkn/

Jetzt zu meiner Frage. Kann ich den Werksvertrag und die Ausräumung unterschreiben und wenn sein Makler ein passendes GS für mich gefunden hat, zurücktreten und mit jemand anderen bauen?
Ein schlechtes Gewissen habe ich nicht. Der Bauträger ist extrem teuer.

Vielen Dank

Chris

Hallo,
zunächst muß ich Ihnen klar sagen, daß ich es extrem unanständig und dreist finde, daß Sie einerseits die Firma Fingerhaus vor Ihren Karren spannen und sich von denen ein Grundstück suchen lassen und gleichsam per Werkvertrag suggerieren, von dieser Firma ein Haus bauen lassen zu wollen, was Sie eigentlich kategorisch ausschliessen. Wenn Sie ein Grundstück suchen, gehen Sie eben selbst zum Makler und lassen sich eines besorgen. Glauben Sie ernsthaft, der mit Fingerhaus kooperierende Makler macht das kostenfrei und lebt von Luft und Liebe?

Andererseits finde ich auch das Verhalten des Finger-Verkäufer merkwürdig und schwach. Dessen Aussage und die Rücktrittserklärung „aus jedwedem anderen Grund“ spricht gleichsam für sich. Einen solchen Käse bekommen Sie in jedem Fall ausgehebelt, so daß Ihre Strategie aufgehen sollte. Es scheint so, als wolle der Verkäufer intern damit glänzen, einen Vertrag aufgeschrieben zu haben, verkennt dabei aber kurzsichtigerweise, daß ihm und seiner Firma ein solcher keinen Cent bringt.

Freundliche Grüße

Jörg Kiel

Hallo,

das ist eine Rechtsfrage, die Sie unbedingt von einem Rechtsanwalt beantworten lassen sollten, bevor Sie unterschreiben.

mfg

Guten Tag Chris!
Es ist mir als freiberuflich tätigen Architekten verboten, eine Rechtsberatung durchzuführen. Wenden Sie sich bitte an einen örtlichen Rechtsanwalt.
Gruß aus Hagen in Westfalen
Dipl.-Ing. Werner Kahlki
Mitglied der Ing.-Kammer NRW

Hallo
Ich bin zwar schon 30ig Jahre im Baugeschäft,aber über solche Leute mußte ich mir in ganz seltenen Fällen Baugrund beschaffen.Denn mit solchen Leuten will ich nichts zu tun haben,aus guter Erfahrung!.
Du hast Zeit,mach dich sachkundig,suche selber und für das Geld was du anderen gibst fahre wirklich schön in Urlaub.
Sorry das ist meine Meinung…
Mfg.
Steffen

Hi Cris!
Du schilderst die übliche Praxis, weil der Makler doppelt verdienen will: An der Vermittlung des GS UND an der Vermittlung der Bauleistung-
Rein juristisch sind das allerdings 2 verschiedene Schuhe und es wäre ein illegales Koppelgeschäft.
Aber: Warum brauchst Du überhaupt einen „Bauträger“???
Selbst ist der Mann, Bausatzhäuser sind ne feine Sache und wesentlich billiger.
Im übrigen wäre es gut, jemanden zu haben, der EURE Interessen vertritt?!
LG Ingo