Vertragsrücktritt

Hallo Community,

habe da folgende Frage:
Angenommen, Person X hat im Internet einen Vertrag für eine Dienstleistung eines Webportals für 12 Monat zur Summe x abgeschlossen (Portal: Schulfreunde wiederfinden) und diese Leistung auch getestet, ist aber damit nicht zufrieden. Nun möchte Person X einen Tag nach Vertragsabschluss den Vertrag komplett wieder stornieren. Der Anbieter sagt jedoch, dass dies nicht möglich ist. Person X habe den Dienst in Anspruch genommen und muß auch zahlen. Person X ist der Meinung, dass das nicht ganz richtig ist. Schließlich gibt es doch vermutlich gesetzliche Kündigungsfristen zur Stornierung eines Vertrages.
Wäre es nicht angemessen, die Summe X durch 12 Monate zu teilen, 1/12 geht an die Internetfirma, 11/12 an Person X zurück?

Summe X war nicht sehr hoch, der Fall ist nicht sonderlich tragisch, aber der Person X geht`s ums Prinzip.

Hallo Community,

Hallo Anna.

Angenommen, Person X hat im Internet einen Vertrag für eine
Dienstleistung eines Webportals für 12 Monat zur Summe x
abgeschlossen (Portal: Schulfreunde wiederfinden) und diese
Leistung auch getestet, ist aber damit nicht zufrieden. Nun
möchte Person X einen Tag nach Vertragsabschluss den Vertrag
komplett wieder stornieren. Der Anbieter sagt jedoch, dass
dies nicht möglich ist.

Womit er Recht hat.

Person X habe den Dienst in Anspruch
genommen und muß auch zahlen. Person X ist der Meinung, dass
das nicht ganz richtig ist. Schließlich gibt es doch
vermutlich gesetzliche Kündigungsfristen zur Stornierung eines
Vertrages.

§ 312 d III BGB:

„Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung […] wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.“

Wäre es nicht angemessen, die Summe X durch 12 Monate zu
teilen, 1/12 geht an die Internetfirma, 11/12 an Person X
zurück?

Ansichtssache.

Summe X war nicht sehr hoch, der Fall ist nicht sonderlich
tragisch, aber der Person X geht`s ums Prinzip.

Der anderen Vertragspartei sicher auch - und ums Recht

Levay