Vertragsrücktritt Autowerkstatt

Hallo ich wollte wissen, ob bei folgendem Fall ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich ist:

A ruft bei B an und vereinbart telefonisch einen Termin zur Reparatur seines Autos. Die zur Reparatur benötigten Ersatzteile im Wert von 300 Euro hat B nicht auf Lager und er muss diese bei C bestellen. Nachdem die Teile bestellt wurden, erfährt A am Tag nach der Bestellung, dass er den Termin nicht wahrnehmen kann. Ein Ersatztermin wäre erst in ein paar Monaten für A möglich. Kann A von dem mit B per Telefon geschlossenen Kaufvertrag zurücktreten oder kann er den Vertrag widerrufen? Welche Ersatzansprüche kann B gegen A geltend machen?

Wäre super, wenn ihr mir bei diesem Problem weiterhelfen könntet!
Vielen Dank, Johannes

Vertragsrücktritt Autowerkstatt
Nachtrag:

Um Missverständnisse zu vermeiden:

A kann aus persönlichen Gründen den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen. B hat damit nichts zu tun.

Also Werkstatt B hätte den Anspruch auf Ersatz der entstandenen Kosten, abzüglich ersparter Aufwendungen, d.h. wenn er die Teile zurückgeben kann muss er das vom Schadensersatz abziehen.
Gruß Tom

Alles klar, das dacht ich mir so ungefähr. Danke für deine Antwort. Wie schauts in Sachen Vertragsrücktritt aus? Fällt das jetzt in die Kategorie Rücktritt oder Widerruf? Bzw. wo ist da der Unterschied?

Gruß Johannes

Also Werkstatt B hätte den Anspruch auf Ersatz der
entstandenen Kosten, abzüglich ersparter Aufwendungen, d.h.
wenn er die Teile zurückgeben kann muss er das vom
Schadensersatz abziehen.

Und was ist mit dem entgangenen Gewinn (BGB § 252)? Den könnte B auch einfordern.

Hallo,

weder noch - der Vertrag ist auch von A zu erfüllen, sofern B nicht vorab freiwillig ein Rücktrittsrecht eingeräumt hat (was wohl nicht geschehen ist).

A kann weder zurücktreten noch widerrufen, sondern muß seine Pflichten aus dem eingegangenen Vertrag erfüllen.

Gruß
Christian (IANAL)