Vertragsrücktritt bei Möbelkauf

Herr X kauft am 03.01.2006 eine Wohnwand, in Möbelgeschäft Y fuer einen bestimmten Betrag und unterzeichnet dafür einen Kaufvertrag. Die Lieferzeit für den unterschriebenen Artikel beträgt 8 Wochen. Bei Unterschrift des Kaufvertrags ist eine Anzahlung von 50% des Kaufbetrages fällig, die Herr X auch sofort bezahlt.
2 Tage später entschliesst sich Herr X von dem Kaufvertrag zurücktreten zu wollen. Das Möbelgeschäft Y sagt Herrn X aber, dass nur im Falle eines Finanzierungskaufes ein Rückttritt möglich wäre. Als Alternative könnte er sich auch einen Artikel zum gleichen Preis suchen, und diesen dafür nehmen. Herr X möchte den Vertrag aber unbedingt stornieren und würde sich höchstens mit einer Gutschrift über den Anzahlungsbetrag zufrieden stellen. Nach längeren Verhandlungen erklärt sich das Geschäft Y dazu bereit, ihm eine Gutschrift über den kompletten Kaufbetrag auszustellen, wenn er die restlichen 50% sofort bezahlt. Das möchte Herr X natürlich nicht.
AGBs http://www.knightsofshadow.com/AGB.pdf

Meine Frage nun: Gibt es den keine Möglichkeit von einem unterschrieben Kaufvertrag nach 2 Tagen zurückzutreten? Gibt es dafür gesetzliche Vorgaben?(14 tägiges Rücktrittsrecht?)

Hallo Hugo,

Meine Frage nun: Gibt es den keine Möglichkeit von einem
unterschrieben Kaufvertrag nach 2 Tagen zurückzutreten?

Wenn es in den AGBs oder in der Werbung nicht explizit genannt wird: nein

Gibt es dafür gesetzliche Vorgaben?(14 tägiges Rücktrittsrecht?)

Gilt nur für Kauf per telefon oder Internet.

Ciao maxet.

Herr X kauft am 03.01.2006 eine Wohnwand, in Möbelgeschäft Y
fuer einen bestimmten Betrag und unterzeichnet dafür einen
Kaufvertrag.

Ok, es gibt also einen Vertrag, an den sich beide Seiten halten müssen.

2 Tage später entschliesst sich Herr X von dem Kaufvertrag
zurücktreten zu wollen.

Was würde Herr X denn davon halten, wenn er sich auf seine Möbel freut und das Möbelhaus dann plötzlcih sagt sie wollen doch nicht mehr verkaufen? Dann würde Herr X doch sicher einen Aufstand proben oder? Denn schließlich hat er ja einen Vertrag!

Das Möbelgeschäft Y sagt Herrn X aber,
dass nur im Falle eines Finanzierungskaufes ein Rückttritt
möglich wäre. Als Alternative könnte er sich auch einen
Artikel zum gleichen Preis suchen, und diesen dafür nehmen.

Sehr kulant, das Möbelhaus kommt Herrn X also entgegen und bietet eine Wandlung an obwohl es dazu nicht verpflichtet ist.

Herr X möchte den Vertrag aber unbedingt stornieren und würde
sich höchstens mit einer Gutschrift über den Anzahlungsbetrag
zufrieden stellen.

Höchstens? Herr X kann gar nichts verlangen und alles, was das Möbelhaus tut um Herrn X entgegenzukommen ist schon mehr als Herr X erwarten darf - aber das reicht natürlich nicht.

Nach längeren Verhandlungen erklärt sich
das Geschäft Y dazu bereit, ihm eine Gutschrift über den
kompletten Kaufbetrag auszustellen, wenn er die restlichen 50%
sofort bezahlt. Das möchte Herr X natürlich nicht.

Nee, Herr X möchte einfach alle Gesetze außer Kraft setzen und auf Dingen bestehen, die - außer auf Basis von Kulanz - einfach nicht möglich sind. Wie gesagt: Was würde Herr X tun, wenn nicht er sondern das Möbelhaus den Vertrag für null und nichtig erklären wollte?

Meine Frage nun: Gibt es den keine Möglichkeit von einem
unterschrieben Kaufvertrag nach 2 Tagen zurückzutreten?

Nein. Verträge sind nun mal einzuhalten und deswegen sollte man sich eben gut überlegen wo man seinen otto druntersetzt.

Gibt
es dafür gesetzliche Vorgaben?(14 tägiges Rücktrittsrecht?)

Ja, „pacta sunt servanda.“ („Verträge müssen eingehalten werden.“). 14tägiges Rückgaberecht gibt es nur im (ehemaligen) Fernabsatz.

Gruß,
Sue

es dafür gesetzliche Vorgaben?(14 tägiges Rücktrittsrecht?)

Ja, „pacta sunt servanda.“ („Verträge müssen eingehalten
werden.“). 14tägiges Rückgaberecht gibt es nur im (ehemaligen)
Fernabsatz.

Gruß,
Sue

Hi Sue,

kannst Du mich mal bitte aufklären, wieso du (ehemaligen) Fernabsatz geschrieben hast? zählt das etwa nicht mehr? Wie schaut die neue Regelung aus?

Danke
Stephan

Hallo Stephan,

kannst Du mich mal bitte aufklären, wieso du (ehemaligen)
Fernabsatz geschrieben hast? zählt das etwa nicht mehr? Wie
schaut die neue Regelung aus?

seit dem 01.01.2002 (also schon ne Weile :wink: gibt es das Fernabsatzgesetz in diesem Sinne nicht mehr, da es ins BGB intergriert wurde (§ 312 BGB).

Es ist aber imho einfacher es Fernabsatz zu nennen. Da das so aber eben nicht mehr korrekt ist habe ich das ehemalig in Klammern geschrieben und schon stimmts wieder :wink:

Liebe Grüße
Sue