Hallo Zusammen,
ich habe eine Homepage bei einer Webdesignfirma erstellen lassen und habe mit ihnen einen Vertrag. Jetzt möchte ich die Domain verkaufen, aber der käufer möchte nicht die erstellte Homepage. Wenn ich jetzt die Domain verkaufe muss ich den Vertrag mit der Webdesignfirma laufen lassen obwohl ich keine Leistungen mehr beziehe? Oder muss der Käufer den Vertrag übernehemen? Oder muss die Webdesignfirma dem Käufer einen neuen Vertrag anbieten?
Gruß Julz
Hey
Da stellt ich mir die Frage, wer hat die Domain bestellt? Weil so wie du schreibst, hat die Firma die Domain geordert. Bevor du den Doaminnamen verkaufen kannst musst du erst den Vertrag löschen oder bittest dein Nachfolger für die Domain mit zu der Firma hinzugehen.
gruß weinigel
Hi,
das ist ein rein juristische Frage und kein Problem der Erstellung von Web-Produkten.
Ich kann daher sicherlich auch nicht so exakt, wie gewünscht, antworten.
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der Name der Domain und der Inhalt sind zwei verschiedene Sachen.
Wenn mann den Domainname verkaufen will, dann übernimmt der Käufer die Verantwortung für den Inhalt. D.h. der Verkäufer muss seine Webdesignfirma beauftragen, die Seite und alle dazu gehörigen Dateien und Verlinkungen zu löschen !!
Ggf. ist die Sperrung oder eine einfache Information dass der Webauftritt eingestellt wurde, vorübergehend einzustellen.
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Muss der Vertrag mit dem Provider, der die Domain bereitstellt gekündigt werden. Kündigungsfrist ist von dem bestehenden vertrag abhängig und muss dort nachgelesen werden. Im allgemeinen sind hier Laufzeiten von einem Jahr üblich. Jahr und Kalenderjahr müssen nicht identisch sein. Die Restlaufzeit ist dann in den Wind !
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Muss der Vertrag mit dem Webdesigner gekündigt werden. Auch hier sind die Vertragslaufzeiten dem aktuellen Vertrag zu entnehmen. Auch hier ist Geld in den Wind geschossen, wenn die Vertragslaufzeit nicht in den nächsten Tagen endet!
Sonderkündigunsgrechte sind sehr selten. Ich kenne keine!
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Der neue interessierte Domainnutzer hat eigentlich überhaupt keine schwerwiegenden Verpflichtungen!
Wenn er kauft, muss er weder den Provider noch den Designer übernehmen. Wenn er einen neuen Provider will, kann er diesen relativ einfach wechseln !
Zusammengefaßt: Alle Verpflichtungen liegen beim Verkäufer, denn er will die Vertragsverhältnisse ändern! !!!
In der Hoffnung, dass es eine kleine Hilfe ist !
… das kommt auf die Details des Vertrages und den Anbieter an und variiert von Fall zu Fall erheblich - du solltest einen Fachmann zu Rate ziehen (Medienanwalt z.b.)