Vertragsschluss durch Ehepartner rechtkräftig?

Hi zusammen,

dürfte ein ehepartner auf den Namen des anderen einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag (z.B. für ein Fahrrad, PC o.ä., keine Immobilen, Kreditverträge etc) abschließen?
Also so, dass Männlein der Vertragspartner auf dem Papier wäre und Weiblein mit ihrem Namen unterschreibt?

Im Idealfall bitte §§ nennen, damit ich das noch mal nachlesen kann.

Das ist grds. möglich, nämlich nach § 1357 BGB oder §§ 164 ff. BGB.

Levay

Super, danke!