Vertragssrecht: Gebrauchtwagenkauf Anzahlung TÜV

Hallo,

ich würde gerne von einem Privatmann ein gebrauchtes Auto kaufen. Er würde den TÜV noch machen lassen. Damit er und ich sicher über das geschäft sein können, kann ich eine Anzahlung leisten, die ihn verpflichtet TÜV zu machen und das Auto mir zuzusichern?

Hallo,
entscheidend für die rechtlichen Ansprüche ist der Kaufvertrag. Darin sollte man alle Vereinbarungen aufführen (Kaufpreis, für den Käufer kostenlose neue TÜV-Untersuchung, Beschaffenheit, etc.). Eine Anzahlung allein, ist kein Beleg für einen geschlossenen Vertrag. Sobald aber der Kaufvertrag beidseitig unterschrieben ist, hat er Gültigkeit erworben und somit muss der Verkäufer das Auto auch - vertragsgemäß - an den Käufer übergeben.
Ich hoffe, dass meine Infos hilfreich waren.
Alles Gute,
TT

Hallo, normalerweise würde ich bei einem Privatkaugf vorab nie eine ANzahlung machen, warum?
Was ist bei evtl. TÜV Mängeln? Auf welche Kosten werden diese beseitigt? Ich würde wenn einen Vertrag aufsetzen wo gleich der Wortlauf mit neuen TÜV/AU ohne Mängel definiert ist. Bezahlung der Ware bei Abholung!!! Brief und Auto gegen Geld. Warum? Nur so kann ich sicher sein, das auch der Verkäufer = Eigentümer vom Auto ist und es verkaufen darf inkl. allesm Zubehör (mind. 2 Schlüssel). Im Vertrag ganz wichtig aufnehmen das keine Mängel vorhanden sind!!!

Alles andere ist zu unsicher und wenn ich eine Anzahlung voab mache, gehe ich das Risiko ein das mein Geld weg ist.!!!

Hallo,
ich bin eigentlich kein „Ratemann“. Wo ist hier den die Frage?
Also, ich würde ein Auto von Privat nur kaufen, wenn es in dem Zustand ist, in dem ich es kaufen will, also „TÜV-frei“ und alle Papiere, auch die über Wartungen müssen vorliegen.
Jede Anzahlung kann nämlich einfach unwiderruflich weg sein. Also keine Anzahlung leisten, sondern nur Zug um Zug kaufen, sonst ist das Risiko, Geld zu verlieren sehr hoch!
MfG
PB

Hallo,
ein Vertrag diesbezüglich ist jederzeit möglich und auch wirksam. Schließlich herrscht bei uns ja Vertragsfreiheit. Und gegen die guten Sitten verstößt ein solcher Vertrag auch nicht.

Gruß Pif

Hallo,

es gibt beim ADAC in jeder Geschäftsstelle Vertragsentwürfe für Fahrzeugkäufe. In dem Vertrag kann das alles festgehalten werden. Dann muss auch keine Anzahlung geleistet werden, sondern beide Seiten haben sich an die Vertragsinhalte zu halten. Sie sichern zu, das Auto zum Betrag XX zu kaufen, der Verkäufer sichert zu, Ihnen das Auto mit entsprechendem TÜV zu verkaufen. Werden die Punkte, die im Vertrag festgehalten wurden nicht alle erfüllt, ist eine der Parteien vertragsbrüchig und kann rechtlich belangt werden, wenn die andere Partei auf Erfüllung besteht.

Gruß,

twilight 666