Vertragsstornierung

Hallo !

Nehmen wir mal folgendes an :

A zieht in einer deutschen Großstadt in eine neue Wohnung und stellt nach dem Einzug fest das DSL von der Telekom nicht verfügbar ist. Also wendet sich A an einen Vertreter von Kabel Deutschland um sich über „Internet per Kabel“ zu informieren.
Der Vertreter von Kabel versichert das Internet per Kabel problemlos möglich sei und die Einrichtung zwischen 4 und 6 Wochen dauern würde.
A weist in diesem Gespräch mehrfach darauf hin das er nicht an einem Fernsehanschluß interessiert sei, da er weder Fernsehen noch Radio besitze, sondern nur an dem Internetanschluss. Er wird daraufhin vom Vertreter informiert das er für Internet per Kabel ein Grundpaket von Kabel Deutschland bestellen muss, welches 30 Fernsehprogramme und einige Radioprogramme bereitstellt. A erklärt das er das in Kauf nehme.

Es kommt zu einem Vertragsabschluss, der folgendes enthält :
Einrichtungsgebühr 50 €, Grundpaket Fernsehen/Radio 15 € im Monat, Internetgrundgebühr 10 € im Monat, Internetvertrag 15 € im Monat.

Nach dem Vertragsabschluss passiert 6 Wochen nichts. A ruft den Vertreter an, der sich überrascht zeigt und verspricht sich um die Angelegenheit zu kümmern.
Nach weiteren 4 Wochen versucht A wieder den Vertreter zu erreichen, der sein Telefon (Handy) nicht abnimmt. A versucht danach immer mal wieder den Vertreter zu erreichen, ohne Erfolg.

Ziemlich genau 3 Monate und eine Woche nach Vertragsabschluss flattert A eine Rechnung ins Haus, Gegenstand sind die Einrichtungsgebühr und dreimal 15 € für das Grundpaket in den drei Monaten seit Vertragsabschluss, gleichzeitig wird vom Konto von A der Rechnungsbetrag abgezogen.

Zwei Tage später erhält A einen Brief von Kabel Deutschland, in dem ihm mitgeteilt wird das Internet per Kabel in seiner Wohnung momentan nicht möglich ist und auch nicht in absehbarer Zeit möglich sein wird.

Daraufhin läßt A den Rechnungsbetrag von seiner Bank zurückbuchen und setzt einen Brief auf, in dem er den Sachverhalt erklärt und Kabel Deutschland mitteilt das er den abgeschlossenen Vertrag widerruft, da Kabel Deutschland nicht in der Lage ist, die von ihm erwartete Leistung zu erbringen und er nicht bereit ist, Einrichtungsgebühren und monatliche Kosten für eine Leistung zu erbringen die ihm nichts nützt (Fernsehen und Radio).

Vier Wochen passiert nichts, dann kommt eine neue Rechnung und es wird erneut Geld vom Konto abgezogen, der alte Rechnungsbetrag, Gebühren für eine Rückbuchung und der Rechnungsbetrag für den zweiten Monat.

A setzt einen neuen Brief auf in dem er den Sachverhalt erneut erklärt und seine Einzugsermächtigung widerruft, schickt den ersten Brief als Kopie mit und schickt das ganze als Einwurfeinschreiben an Kabel Deutschland und läßt das abgebuchte Geld wieder zurückbuchen.

Vier Wochen passiert wieder nichts, dann flattert eine neue Rechnung ins Haus, mit dem Betrag der ersten zwei Rechnung, diversen Gebühren, dem Betrag für den dritten Monat und der Bitte doch das beigefügte Formular für Bankeinzug zu unterschreiben …

Kabel Deutschland ignoriert also zwar die Briefe, die Widerrufung der Bankeinzugsermächtigung haben sie allerdings gelesen und befolgt.

Was kann A machen ?

Vielen Dank für eure Antworten.

Hallo !

Hallo !

Nehmen wir mal folgendes an :

A zieht in einer deutschen Großstadt in eine neue Wohnung und
stellt nach dem Einzug fest das DSL von der Telekom nicht
verfügbar ist. Also wendet sich A an einen Vertreter von Kabel
Deutschland um sich über „Internet per Kabel“ zu informieren.
Der Vertreter von Kabel versichert das Internet per Kabel
problemlos möglich sei und die Einrichtung zwischen 4 und 6
Wochen dauern würde.

Wichtig wäre hier, dass diese Zusage vertraglich festgehalten wurde.

A weist in diesem Gespräch mehrfach darauf hin das er nicht an
einem Fernsehanschluß interessiert sei, da er weder Fernsehen
noch Radio besitze, sondern nur an dem Internetanschluss. Er
wird daraufhin vom Vertreter informiert das er für Internet
per Kabel ein Grundpaket von Kabel Deutschland bestellen muss,
welches 30 Fernsehprogramme und einige Radioprogramme
bereitstellt. A erklärt das er das in Kauf nehme.

Es kommt zu einem Vertragsabschluss, der folgendes enthält :
Einrichtungsgebühr 50 €, Grundpaket Fernsehen/Radio 15 € im
Monat, Internetgrundgebühr 10 € im Monat, Internetvertrag 15 €
im Monat.

Nach dem Vertragsabschluss passiert 6 Wochen nichts. A ruft
den Vertreter an, der sich überrascht zeigt und verspricht
sich um die Angelegenheit zu kümmern.
Nach weiteren 4 Wochen versucht A wieder den Vertreter zu
erreichen, der sein Telefon (Handy) nicht abnimmt. A versucht
danach immer mal wieder den Vertreter zu erreichen, ohne
Erfolg.

Ziemlich genau 3 Monate und eine Woche nach Vertragsabschluss
flattert A eine Rechnung ins Haus, Gegenstand sind die
Einrichtungsgebühr und dreimal 15 € für das Grundpaket in den
drei Monaten seit Vertragsabschluss, gleichzeitig wird vom
Konto von A der Rechnungsbetrag abgezogen.

Zwei Tage später erhält A einen Brief von Kabel Deutschland,
in dem ihm mitgeteilt wird das Internet per Kabel in seiner
Wohnung momentan nicht möglich ist und auch nicht in
absehbarer Zeit möglich sein wird.

Daraufhin läßt A den Rechnungsbetrag von seiner Bank
zurückbuchen und setzt einen Brief auf, in dem er den
Sachverhalt erklärt und Kabel Deutschland mitteilt das er den
abgeschlossenen Vertrag widerruft, da Kabel Deutschland nicht
in der Lage ist, die von ihm erwartete Leistung zu erbringen
und er nicht bereit ist, Einrichtungsgebühren und monatliche
Kosten für eine Leistung zu erbringen die ihm nichts nützt
(Fernsehen und Radio).

Mit der Rückbuchung der Lastschrift erlöscht automatisch die Einzugsermächtigung.

Vier Wochen passiert nichts, dann kommt eine neue Rechnung und
es wird erneut Geld vom Konto abgezogen, der alte
Rechnungsbetrag, Gebühren für eine Rückbuchung und der
Rechnungsbetrag für den zweiten Monat.

Diese Lastschrift kannst du genauso zurückweisen, da ein mehrmaliger Lastschrifteinzug ein und derselben Forderung nicht zuläßig ist. Die Lastschriftkunden müssen einen entsprechende Erklärung bei der Bank unterschreiben, das diese sowas eben nicht tun dürfen !

A setzt einen neuen Brief auf in dem er den Sachverhalt erneut
erklärt und seine Einzugsermächtigung widerruft, schickt den
ersten Brief als Kopie mit und schickt das ganze als
Einwurfeinschreiben an Kabel Deutschland und läßt das
abgebuchte Geld wieder zurückbuchen.

Vier Wochen passiert wieder nichts, dann flattert eine neue
Rechnung ins Haus, mit dem Betrag der ersten zwei Rechnung,
diversen Gebühren, dem Betrag für den dritten Monat und der
Bitte doch das beigefügte Formular für Bankeinzug zu
unterschreiben …

Solange die nur Rechnungen schicken, ist die Angelegenheit ja noch zu ertragen. Aber offensichtlich wollen die erstmal den Streitwert in die Höhe treiben, damit sich ein Forderungseinzug für die erst lohnt.

Kabel Deutschland ignoriert also zwar die Briefe, die
Widerrufung der Bankeinzugsermächtigung haben sie allerdings
gelesen und befolgt.

Was kann A machen ?

Solange, wie gesagt, der Internetzugang vertraglich nicht zugesichert wurde, wenig. Du kannst ordentlich kündigen, mit der üblichen Kündigungsfrist, oder aber hoffen, das ein Richter dir Glauben schenkt, dass der Internetzugang mündlich vereinbart und zugesichert wurde. Das wird aber schwer.

Vielen Dank für eure Antworten.

Ich kann aber bestätigen, dass sich die Beschwerden über diese Firma, zumindestens in meinem Bekanntenkreis, stark häufen. Meiner Mutter haben die ein Digitalpaket verkauft, was angeblich genauso viel kosten sollte, wie der analoge Kabelanschluss. Tatsächlich waren es aber fast 10 euro mehr und mit dem Digitalreceiver kam sie eh nicht mehr zurecht. Wir haben den Vertrag aber noch innerhalb 14 Tagen widerrufen, so dass jeglicher Schaden abgewandt werden konnte.

Gruss
Olli

Hi.

Mit der Rückbuchung der Lastschrift erlöscht automatisch die
Einzugsermächtigung.

Darf ich fragen, wie Du auf so etwas kommst? Um es anders zu formulieren: Das stimmt nicht.

Diese Lastschrift kannst du genauso zurückweisen, da ein
mehrmaliger Lastschrifteinzug ein und derselben Forderung
nicht zuläßig ist. Die Lastschriftkunden müssen einen
entsprechende Erklärung bei der Bank unterschreiben, das diese
sowas eben nicht tun dürfen !

Und auch das stimmt nicht. In der Lastschriftvereinbarung steht drin, daß die gleiche Lastschrift nicht wieder eingereicht darf. Da ist aber nicht die Rede davon, daß die gleiche Forderung nicht wieder eingezogen werden darf.

Gruß,
Christian

A hat inzwischen mal angerufen und zumindest eine leidlich interessierte Frau am Telefon gehabt.
Tenor war das der Vertrag innerhalb von zwei Wochen rückgängig gemacht hätte werden können (was ein deutsch), A hat aber drauf hingewiesen das er bis drei Monate nach Vertragsabschluss absolut keine Rückmeldung über irgendwas erhalten hat, die Vertragswiderrufung aber zwei Tage nach Erhalt der Info bezüglich des Internetanschlusses rausgeschickt wurde.

Naja, A wartet jetzt auf einen Anruf der Kundenbuchhaltung am Montag und hat den festen Vorsatz den Damen und Herren von Kabel vorzuschlagen mögliche berechtigte Forderungen von der Provision ihres Vertreters abzuziehen. Wenn nämlich irgendjemand unter Vorsatz gehandelt hat und irgendeine Form von Schuld trägt dann er. Wir schauen mal und wünschen A viel Glück :wink: