Hallo,
folgender, wie immer rein fiktiver, Sachverhalt liegt vor:
Bei einem Ehepaar ist der Rosenkrieg ausgebrochen. Beide sind seit über 20 Jahren verheiratet, die Ehe ist aber nicht mehr zu retten. Vor der Hochzeit wurde ein Ehevertrag geschlossen. Dieser sähe folgende Klausel vor (sinngemäß):
Reicht ein Partner die Scheidung ein, so ist er verpflichtet, dem anderen Partner eine Entschädigung von 150.000 Euro zu zahlen
Aufgrund dieser Klausel vermeiden beide jeweils das Einreichen der Scheidung. Wäre eine solche Klausel überhaupt gültig oder ist sie als sittenwidrig anzusehen?
Falls sie sittenwidrig ist, könnte dies die Gültigkeit des Ehevertrags als ganzes betreffen?
Vielen Dank für Eure Einschätzungen.
Gruß,
Steve