Vertragsstrafe bei Krankheit

Hallo,
ich bin bei einem Unternehmen welches Abibälle organisiert angestellt.
Da es mir aber extrem schlecht geht ist es mir nicht möglich einen Arbeitstermin wahrzunehmen.
Leider kann ich erst morgen zu meiner Ärztin gehen und mir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung holen, der Arbeitstermin ist aber schon übermorgen.

Dazu heißt es im Arbeitsvertrag (genauer Wortlaut):
„der andere Vertragspartner ist bis spätestens 28Tage vor Auftragsbeginn in Textform davon in Kenntniss zu setzen. Wird der Auftrag danach ohne Vorlage eines ärztlichen Attests (Attest muss spätestens am 3.Tag nach Auftragsbeginn vorliegen) durch den Auftragnehmer storniert, ist ist dieser zum Ersatz des entstandenen Sachschadens verpflichtet.“

Muss ich nun die Vertragsstrafe zahlen, obwohl die Krankheit quasi „höhere Gewalt“ ist?

Wie soll ich weter vorgehen?

Wäree über eine Antwort sehr dankbar…

Eine verschuldensunabhängige Haftungsklausel in Arbeitsverträgen dürfte unwirksam sein.

Setzen Sie Ihren Arbeitgeber in Kenntnis und gehen Sie zum Arzt.

Gute Besserung.

Hallo,

hierzu kann ich Ihnen leider keine weiteren Informationen liefern.

Mit freundlichen Grüßen

Eine Frage, die einem Juristen gestellt werden sollte, ich bin da der falsche Ansprechpartner

Ich hoffe, es hat sich schon für Dich erledigt? Im Text steht ja, dass das Attest „am 3. Tag NACH Arbeitsbeginn“ vorzuliegen hat.

Vielen Dank für die Rückmeldungen! Ich habe die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rechtzeitig abgegeben und bezüglich einer Vertragsstrafe hat sich mein Arbeitgeber nicht mehr geäußert, also hat sich das Thema für mich abgeschlossen :wink: