Hallo,
ich bin bei einem Unternehmen welches Abibälle organisiert angestellt.
Da es mir aber extrem schlecht geht ist es mir nicht möglich einen Arbeitstermin wahrzunehmen.
Leider kann ich erst morgen zu meiner Ärztin gehen und mir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung holen, der Arbeitstermin ist aber schon übermorgen.
Dazu heißt es im Arbeitsvertrag (genauer Wortlaut):
„der andere Vertragspartner ist bis spätestens 28Tage vor Auftragsbeginn in Textform davon in Kenntniss zu setzen. Wird der Auftrag danach ohne Vorlage eines ärztlichen Attests (Attest muss spätestens am 3.Tag nach Auftragsbeginn vorliegen) durch den Auftragnehmer storniert, ist ist dieser zum Ersatz des entstandenen Sachschadens verpflichtet.“
Muss ich nun die Vertragsstrafe zahlen, obwohl die Krankheit quasi „höhere Gewalt“ ist?
Wie soll ich weter vorgehen?
Wäree über eine Antwort sehr dankbar…