Vertragsstrafe bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist durch den Arbeitnehmer

Hallo,
ein unbefristeter Arbeitsvertrag enthält eine Kündigungsfrist für beide Seiten mit einer Frist von 6 Monaten zum Quartalsende. Das Arbeitsverhältnis besteht seit 01.06.2006.

Gleichzeitig ist eine Vertragsstrafe vereinbart: „Im Fall der vertragswidrigen Beendigung der Tätigkeit verprflichtet sich der AN zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe eines Gesamtmonatseinkommens.“

Nun liegt dem AN ein Stellenangebot, dass er zum 01.07.2014 antreten müsste. Somit könnte er die Kündigungsfrist nicht einhalten und würde 3 Monate eher gehen. Beträgt die dann zu zahlende Vertragsstrafe 3 Gesamtmonatseinkommen oder nur das im Text enthaltene eine Einkommen. Und ist hier das Bruttoeinkommen gemeint?

Hallo,

also rein auf den Text, den Du gepostet hast (sollten vorher oder naher noch andere Dinge stehen, sieht das anders aus):

Die Vertragsstrafe ist ein Gesamtmonatseinkommen, ganz unabhängig davon, wann das Vertragsverhältnis beendet wird. Es ist lediglich bestimmt, dass die Beendigung „vertragswidrig“ ist, also auf Dein Posting bezogen vor Ablauf der vereinbarten Kündigungszeit. Wann das der Fall ist, also 1 Monat oder 5 Monate vorher, das ist egal.

Gesamtmonatseinkommen ist natürlich ein ziemlich unbestimmter Begriff. In jedem Fall gehe ich von einem Bruttomonatsgehalt aus, denn die Beiträge zur Sozialversicherung sind auch Einkommen.

Ob jedoch die Arbeitgeberanteile auch fällig werden, das geht aus dieser Formulierung nicht hervor. Ich persönlich denke aber eher, das ist nicht der Fall, denn diese kann der Arbeitnehmer nicht als Einkommen erkennen und sie sind auch nicht im Vertrag als Einkommen festgehalten.

Allerdings, das geht eben aus dem einen isolierten Satz nicht hervor, könnten auch andere Dinge eine Rolle spielen:

So zum Beispiel Schadenersatz, eine Konkurrenzklausel und so einiges andere mehr.

Das kann man natürlich nicht beurteilen, wenn man nicht den ganzen Vertrag kennt, also vorsicht mit obigen Aussagen.

Falls Du in einer Gewerkschaft bist, lass Dich da beraten, falls nicht, geh zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Dann bist Du auf der sicheren Seite.

Hoffe, geholfen zu haben.