bei einem autounfall hatte das unfallopfer das zugleich fahrzeughalter und versicherungsnehmer war, hohe behandlungskosten
der unfall wurde von einem freund verursacht, dem das auto zum lenken gegeben worden war wegen ermüdung des versicherungsnehmers
die schäden waren: ein totalschaden des autos, eine verletzung des beifahrers=fahrzeughalter=versicherungsnehmer, drei beschädigte leitplanken
die (einfache) kfz-versicherung wird wohl die krankenkosten wie auch den Fremdschaden, die beschädigten leitplanken, zahlen müssen…
bei vertragsabschluss mit der kfz-versicherung war nur der versicherungsnehmer als einziger fahrer angegeben und sonstige lenker nicht vorgesehen
wird hier eine vertragsstrafe fällig?
wenn ja wie hoch könnte sie sein?
orientiert sich diese am schaden ? (3 leitplanken, schätze 8.000 Euro Schaden)
in den vertragsbedingungen steht nichts von einer vertragsstrafe, diese hat der versicherungsvertreter nur mündlich erwähnt
die schäden waren: ein totalschaden des autos, eine verletzung
des beifahrers=fahrzeughalter=versicherungsnehmer, drei
beschädigte leitplanken
die (einfache) kfz-versicherung wird wohl die krankenkosten
Nicht bezahlen, da der VN sich nicht selbst schadenersatzpflichtig machen kann.
wie auch den Fremdschaden, die beschädigten leitplanken,
zahlen müssen…
Ganz klar ja.
bei vertragsabschluss mit der kfz-versicherung war nur der
versicherungsnehmer als einziger fahrer angegeben und sonstige
lenker nicht vorgesehen
Dafür war die Versicherung auch billiger
wird hier eine vertragsstrafe fällig?
Vermutlich ja, steht in den Bedingungen.
wenn ja wie hoch könnte sie sein?
s.o.
orientiert sich diese am schaden ? (3 leitplanken, schätze
8.000 Euro Schaden)
in den vertragsbedingungen steht nichts von einer
vertragsstrafe, diese hat der versicherungsvertreter nur
mündlich erwähnt
Am besten ihn fragen. Wenn er es erwähnt hat, dann hat er wohl auch eine Quelle.
Ach was, das macht überhaupt nichts. Man kann ruhig den Vertrag als Alleinfahrer abschließen, um weniger zu zahlen, aber dann kann man ruhig Hinz und Kunz fahren lassen, spielt keine Rolle. Wir leben schließlich in einem freiem Land, da kann man doch machen, was man will und braucht sich nicht an Verträge zu halten.
Ach was, das macht überhaupt nichts. Man kann ruhig den
Vertrag als Alleinfahrer abschließen, um weniger zu zahlen,
aber dann kann man ruhig Hinz und Kunz fahren lassen, spielt
keine Rolle. Wir leben schließlich in einem freiem Land, da
kann man doch machen, was man will und braucht sich nicht an
Verträge zu halten.
Prima! Danke für die Antwort, endlich mal was konkretes. Dafür
liebe ich www.
Gern geschehen.
Die selbe Frage hatte ich auch schon gehabt und nirgendwo eine
Antwort dazu gefunden; zum Glück ist es bei mir nur
theoretisch und ohne Unfall.
Was nicht ist, kann ja noch werden.
Bei welcher Versicherung bist du denn, geht das mit allen?
Natürlich ist das bei allen so. Nicht nur bei KFZ - Vers., sondern generell. Man kann machen was man will, Verträge sind doch für´n Arm.
Schade, daß man keine Negativ-Bewertungen geben kann. …
Genau! Und zwar auch für Fragen. Manche sind so bekloppt, die hätten das wirklich verdient. Nett wär auch ein kleiner Wettbewerb so a la „dümmste Frage des Monats“.
ich hoffe du hast die Ironie in nightsurfers Beiträgen erkannt. Ansonsten könnte das Böse ins Auge gehen.
Wenn eine Person die nicht in den Fahrerkreis gehört einen Unfall hat, wird es in jedem Fall eine Vertragsstrafe geben. Die kann bei jeder Gesellschaft anders ausfallen. Hier ein paar Beispiele:
5.000 € Strafe bzw. Zahlung des Schadens im Innenverhältnis bis zu dieser Höhe
Rückrechnung des „richtigen“ Beitrags mit entsprechendem Fahrerkreis, Zahlung der Differenz + gleicher Betrag nochmals als Strafe
Auf kurze Sicht wirst du mit dem falschen Fahrerkreis Geld sparen. Wenn jedoch was passiert kann es ganz schnell in die Binsen gehen!!
Also jemand anderes als in der Police angegebener Fahrer hat das Kfz mit Deiner Einverständnis gefahren?!?
In diesem Fall ist der Regress (die genannten 5.000EUR) ausgeschlossen da es sich nicht um eine Obligenheitsverletzung handelt.
Anders wenn derjenige betrunken war oder die Teilnahme an einem Rennen (legal oder illegal) stattgefunden hat.
Hier kann eine Vertragsstrafe i.H.v. EINEM JAHRESBEITRAG von dem Versicherer erhoben werden.
Dem Kunden freundlich gesonnene Unternehmen stellen dem Kunden lediglich den Mehrbeitrag in Rechnung den es gekostet hätte den unfallverursachenden Fahrer von Beginn an in die Police mit einzuschliessen.
Die meisten haben eine Vereinbarung, dass Personen über 23 oder 25 Jahre gelegentlich das Auto fahren können. Genauso aber auch Vereinbarungen, dass das Auto von sonstigen Personen gefahren werden dürfen wie z.B. Hotelangestellten oder Personen wegen Notfallsituationen usw… Jede gute Versicherung hat solch ein Bedingungswerk! Wenn wirklich nur „ein“ angegebener Fahrer das Auto fahren darf und keine Fahrer gelegentlich ab 23 oder 25 Jahren, dann würde ich schnellstmöglich mir eine andere Versicherung suchen!!!
Schönen Abend Dir
P.S. es gibt keine dumme Fragen, nur dumme Antworten!!
Hö? Stimmt doch gar nicht, natürlich wird der Versicherer in irgendeiner Form handeln…wäre ja noch besser wenn man „Einzelfahrer“ versichert und jeden fahren lässt ohne eine „Strafe“ nach einem Unfall erwarten zu müssen.