Hallo,
der folgende Auszug aus den AGB wurde mir zukommen lassen:
Der/Die Nutzer/-in ist verpflichtet, die Nutzung für geschäftliche Zwecke, insbesondere Werbezwecke, oder die Verbreitung inhaltsgleicher oder weitgehend inhaltsgleicher Nachrichten („Spam“) zu unterlassen. Der/Die Nutzer/-in verpflichtet sich bei jedem Verstoß gegen die vorstehende Verpflichtung zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 EUR.
Dabei stellen sich mir folgende Fragen:
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Was bedeutet hier geschäftliche Zwecke? Hier wird. Z.B., auch in Bereichen wie SAP R/3 diskutiert. Aber wer betreibt schon ein R/3-System als Hobby? Also hätten wir da m.E. schon einen geschäftlichen Zweck.
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Das Forum lebt von Freiwilligen, die kein Entgeld für Ihre Dienste hier bekommen; der Betreiber will sogar noch Leute für den kostnpflichtigen Premiumdienst animieren. Ist eine solche Vertragsstrafe dann überhaupt statthaft? Sinnvoll ist sie dann jedenfalls ganz sicher nur um die Experten wieder zu vergraulen.
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Wenn eine Vertragsstrafe statthaft wäre, wäre die Höhe dann angemessen?
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Ist der Artikel für einen Nutzer bindend, der sich zu einem Zeitpunkt angemeldet hat, zu dem dieser nicht existierte und der nie über die Änderung informiert wurde, geschweige denn dieser zugestimmt hat?
Ich habe an allen Punkten erhebliche Zweifel.
Gruß,
Jens