Vertragsstrafe für Freiwillige?

Hallo,

der folgende Auszug aus den AGB wurde mir zukommen lassen:


Der/Die Nutzer/-in ist verpflichtet, die Nutzung für geschäftliche Zwecke, insbesondere Werbezwecke, oder die Verbreitung inhaltsgleicher oder weitgehend inhaltsgleicher Nachrichten („Spam“) zu unterlassen. Der/Die Nutzer/-in verpflichtet sich bei jedem Verstoß gegen die vorstehende Verpflichtung zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 EUR.

Dabei stellen sich mir folgende Fragen:

  1. Was bedeutet hier geschäftliche Zwecke? Hier wird. Z.B., auch in Bereichen wie SAP R/3 diskutiert. Aber wer betreibt schon ein R/3-System als Hobby? Also hätten wir da m.E. schon einen geschäftlichen Zweck.

  2. Das Forum lebt von Freiwilligen, die kein Entgeld für Ihre Dienste hier bekommen; der Betreiber will sogar noch Leute für den kostnpflichtigen Premiumdienst animieren. Ist eine solche Vertragsstrafe dann überhaupt statthaft? Sinnvoll ist sie dann jedenfalls ganz sicher nur um die Experten wieder zu vergraulen.

  3. Wenn eine Vertragsstrafe statthaft wäre, wäre die Höhe dann angemessen?

  4. Ist der Artikel für einen Nutzer bindend, der sich zu einem Zeitpunkt angemeldet hat, zu dem dieser nicht existierte und der nie über die Änderung informiert wurde, geschweige denn dieser zugestimmt hat?

Ich habe an allen Punkten erhebliche Zweifel.

Gruß,
Jens

Mahlzeit,

vorab: ich bin kein Rechtsexperte. Dennoch seien mir ein paar Bemerkungen erlaubt. Du argumentierst hier bewußt sachfremd.


Der/Die Nutzer/-in ist verpflichtet, die Nutzung für
geschäftliche Zwecke, insbesondere Werbezwecke, oder die
Verbreitung inhaltsgleicher oder weitgehend inhaltsgleicher
Nachrichten („Spam“) zu unterlassen. Der/Die Nutzer/-in
verpflichtet sich bei jedem Verstoß gegen die vorstehende
Verpflichtung zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von
5.000 EUR.

  1. Was bedeutet hier geschäftliche Zwecke? Hier wird. Z.B.,
    auch in Bereichen wie SAP R/3 diskutiert. Aber wer betreibt
    schon ein R/3-System als Hobby? Also hätten wir da m.E. schon
    einen geschäftlichen Zweck.

Daß das zwei völlig verschiedene paar Schuhe sind, das weißt du doch, oder? Du wolltest eine Plattform, deren Sinn und Zweck der Wissensaustausch ist, zum Knüpfen von geschäftlichen Kontakten mißbrauchen. Natürlich kann man (und soll man) hier erworbenes Wissen zu geschäftlichen Zwecken nutzen.

Daß der Passus evtl. einer Präzisierung bedarf, sei dahingestellt.

  1. Das Forum lebt von Freiwilligen, die kein Entgeld für Ihre
    Dienste hier bekommen; der Betreiber will sogar noch Leute für
    den kostnpflichtigen Premiumdienst animieren.

Argumentiere doch sachlich richtig: das Team will Leute für den kosten losen Premiumdienst animieren. So, wie ich das mitgekriegt habe, denkt das Team momentan sogar darüber nach, den Premiumdienst ganz abzuschaffen.

Ist eine solche
Vertragsstrafe dann überhaupt statthaft?

Warum nicht? Vertrag ist Vertrag ist Vertrag. Bei Woolworth gibt es große Schilder, in denen Ladendieben mit einer Vertragsstrafe gedroht wird.

Sinnvoll ist sie dann
jedenfalls ganz sicher nur um die Experten wieder zu
vergraulen.

Experten, die das Forum zu Werbezwecken mißbrauchen wollen, sollen auch vergrault werden.

  1. Wenn eine Vertragsstrafe statthaft wäre, wäre die Höhe dann
    angemessen?

Warum nicht? Man muß sich nur an die Regeln halten, dann ist die Höhe völlig irrelevant.

  1. Ist der Artikel für einen Nutzer bindend, der sich zu einem
    Zeitpunkt angemeldet hat, zu dem dieser nicht existierte und
    der nie über die Änderung informiert wurde, geschweige denn
    dieser zugestimmt hat?

Ich nehme an, du kannst jederzeit die AGBs ablehnen. Du brauchst dich nur abzumelden. Keiner verpflichtet dich, weiterhin freiwillig aktiv zu sein.

Ich habe an allen Punkten erhebliche Zweifel.

Ich auch.

Gruß

Sancho

Hallo Jens!

Wie kommst Du denn auf die Idee, dass hier Freiwillige mit einer Vertragsstrafe belegt werden???
Ich bin (entgegen der Auskunft auf meiner ViKa) seit fünf Jahren Mitglied bei ewr-weiss-was. Und NIE wurde ich mit einer Verwaltungsstrafe bedroht!!!


Der/Die Nutzer/-in ist verpflichtet, die Nutzung für
geschäftliche Zwecke, insbesondere Werbezwecke, oder die
Verbreitung inhaltsgleicher oder weitgehend inhaltsgleicher
Nachrichten („Spam“) zu unterlassen. Der/Die Nutzer/-in
verpflichtet sich bei jedem Verstoß gegen die vorstehende
Verpflichtung zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von
5.000 EUR.

Das finde ich völlig okay!

Dabei stellen sich mir folgende Fragen:

  1. Was bedeutet hier geschäftliche Zwecke? Hier wird. Z.B.,
    auch in Bereichen wie SAP R/3 diskutiert. Aber wer betreibt
    schon ein R/3-System als Hobby? Also hätten wir da m.E. schon
    einen geschäftlichen Zweck.

Dir ist aber schon klar, dass eine Diskussion, die im Brett beginnt und dann per Mail fortgeführt wird, nicht unter den in den AGBs definierten Spam fällt, oder???

Wenn Du allerdings nicht angeforderte Mails zu Werbezwecken an User verschickst, verstößt Du sehr wohl gegen die AGBs, aber das hast Du sicher schon allein kapiert. (Oder???)

  1. Das Forum lebt von Freiwilligen, die kein Entgeld für Ihre
    Dienste hier bekommen; der Betreiber will sogar noch Leute für
    den kostnpflichtigen Premiumdienst animieren. Ist eine solche
    Vertragsstrafe dann überhaupt statthaft? Sinnvoll ist sie dann
    jedenfalls ganz sicher nur um die Experten wieder zu
    vergraulen.

Du sprichst aber nicht von wer-weiss-was. Hier gibt es nämlich (obwohl einige User es vehement fordern) nur einen kosten losen Premiumsdienst, wie Sancho es schon erwähnt hat.

  1. Wenn eine Vertragsstrafe statthaft wäre, wäre die Höhe dann
    angemessen?

Das entzieht sich meiner Kenntnis (bin nicht rechtskundig).

  1. Ist der Artikel für einen Nutzer bindend, der sich zu einem
    Zeitpunkt angemeldet hat, zu dem dieser nicht existierte und
    der nie über die Änderung informiert wurde, geschweige denn
    dieser zugestimmt hat?

Diese AGBs existieren meines Wissens nach schon seit Jahren. Weiters verbietet es der Anstand (und den hast Du doch, oder???) auch ganz ohne AGBs, Forumsteilnehmer zu missbrauchen, indem man sie mit Spam vollmüllt.

Ich habe an allen Punkten erhebliche Zweifel.

Ich habe am Geisteszustand und an der Ehrbarkeit eines Users, der sich aufregt, wenn man ihm das Spammen verbietet, erhebliche Zweifel.

Hanna

Hi,
ich halte die Höhe auch nicht für angemessen. Da es Vorsatz ist, trotz der AGB die User vollzuspammen, sollte die Strafe eigentlich viel höher sein. z.b. beim erstem Mal 5000€ und dann bei Folgeverstößen immer das doppelte von der vorhergehenden Strafe.

A.

Hallo Jens!

Wie kommst Du denn auf die Idee, dass hier Freiwillige mit
einer Vertragsstrafe belegt werden???

steht doch in den AGB

Ich habe am Geisteszustand und an der Ehrbarkeit eines Users,
der sich aufregt, wenn man ihm das Spammen verbietet,
erhebliche Zweifel.

ich habe nicht gespamt!

Ist eine solche
Vertragsstrafe dann überhaupt statthaft?

Warum nicht? Vertrag ist Vertrag ist Vertrag.

Nicht alles was in AGB oder in einem Vertrag steht ist auch rechtlich erlaubt

Hallo Jens!

Wie kommst Du denn auf die Idee, dass hier Freiwillige mit
einer Vertragsstrafe belegt werden???

steht doch in den AGB

Nein, steht nicht!!!
Hier steht nicht, dass Leute, die in ihrer Freizeit Fragen im Forum oder per Mail beantworten, mit Strafe bedroht werden.
Hier steht lediglich, dass SPAMMER mit Strafe bedroht werden!

Wenn Du diesen Text zugeschickt bekommen hast, ohne dass Du Dir etwas zuschulden hast kommen lassen, dann klär das mit dem Absender per Mail.

Hanna