Vertragsstrafe im Kaufvertrag

Hallo,
ich habe eine allgemeine Frage zur Vertragsstrafe innerhalb eines Kaufvertrages:
Und zwar wurde unter dem Passus (in dem es um eine etwaige Vertragsstrafe bei Nichteinhaltung geht) vergessen, den Absatz mit einzubeziehen, wonach ich dem Verkäufer das Vorkausrecht einräumen müsste.
Bedeutet das jetzt für mich, dass ich dem Verkäufer gar kein Vorkaufsrecht einräumen muss oder anderes gesagt:
Ich habe im Falle, dass ich es ihm nicht einräume gar keine Vertragsstrafe zu erwarten?
Oder könnte das Gericht am Ende entscheiden, dass der Verkäufer vergessen hat, den Absatz mit einzubinden?

Hallo,

also eigentlich können keine Bestandteile nachträglich in einen Vetrag aufgenommen werden, es sei denn, dass es die Vertragsparteien ausdrücklich so wollen.

Allerdings kommt es auf die Kaufsache an. Worum dreht sich der Vertrag? Bei Vorkaufsrechten handelt es sich ja meist um Grundstücke.

MfG Saxony88

Es handelt sich um eine Rassekatze. Und ich habe die Züchterin gebeten, es entweder zu dem von mir bezahlten Betrag zurückzunehmen oder mir zu gewähren, dass ich es weitervermitteln kann, ohne einen Gewinn damit zu verzeichnen.

Es geht um Folgendes:
Der Verkäufer schreibt u.a., dass der Käufer ihm bei Weiterverkauf das Vorkaufsrecht einräumen muss.
Weiter unten kommt dann die Klausel zur Vertragsstrafe aber dort wurde der obige Punkt nicht mit einbezogen, sondern nur andere Punkte.
Des weiteren hat der Verkäufer die Worte Vorkaufsrecht und Rückkaufsrecht nicht verstanden und falsch aufgeführt. Er schreibt in einem weiteren Absatz, das Vorkaufsrecht wäre dann zu 1/3 des ehemaligen Kaufpreises. Hier müsste es aber Rückkaufwert heißen. Auch dieser Punkt wurde im Falle der Mißachtung ebenso nicht in die Klausel mit der drohenden Vertragsstrafe mit aufgenommen. Also wurden beide Punkte dort vergessen und so müsste doch meiner Ansicht nach auch keine Vertragsstrafe drohen, oder?

Wenn keine Verpflichtung zur Einräumung eines Vorkaufsrechtes vereinbart ist, dann kann die Nichtbeachtung eines solchen nicht vereinbarten Rechtes auch nicht strafbewährt sein!