Habe eine kurze Frage zum Thema ob Vertragsstrafen in den AGBs eines Forums rechtens sind.
Folgender fiktiver Fall: Person A und B haben einen Streit. Darauf hin schreibt Person A in einem Forum einen langen Beitrag in dem viele Lügen und teilweise Formulierungen benutzt werden die man als beleidigend empfinden kann. Person A bekommt auf ihren Beitrag hin sehr viel Zuspruch von andern Forumsmitgliedern, ohne das diese genau wissen worum es geht. Teilweise kann man diese Äußerungen von den anderen Mitgliedern ebenfalls als beleidigend auffassen. Dieser Beitrag von Person A bleibt einige Tage im Forum stehen! Es werden weitere Beiträge bzw. Antworten in andern Beiträgen von Person A verfasst welche teilweise ebenfalls gegen Person B gerichtet sind. Person B wird jedoch nie namentlich genannt! Nun bekommt Person B dieses mit, meldet sich dort an und verfasst einen Beitrag in dem einiges richtig gestellt wird. Gleichzeitig fällt Person B auf, das Person A in diesem Forum scheinbar schon sehr lange sehr viele nachweisbare Lügen verbreitet hat und stellt einige dieser Lügen ebenfalls richtig. Auch Person B nennt nie Namen! Sofort nach Erstellung des Beitrages von Person B wird dieser gelöscht und ebenfalls das Profil. Der Beitrag von Person A wird erst jetzt gelöscht! Person B meldet sich noch einmal mit einem anderen Profil in dem Forum an und tut lediglich kund das es nervt das der Beitrag sofort gelöscht wurde und der von Person A mehrere Tage stehen blieb. Person B wird sofort wieder gelöscht und mit Hinweis auf die AGBs eine Vertragsstrafe angedroht.
Auszug aus den AGBs: Erstellt ein gesperrter Benutzer trotz Sperrung ein neues Benutzerkonto, ist der Betreiber berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 2000,-- Euro für jede versuchte Kontoerstellung zu erheben. Dabei ist es unerheblich, ob die Erstellung geglückt ist.
Ist dieses so rechtens bzw. gilt diese Klausel?