Vertragsstrafe von der Firma

Hallo,
wie ist es wenn ich eine Firma gründe und die Kunden aus der Firma mit in meine Firma wechseln wollen. Ohne direkt abgeworben zu sein, sondern völlig freiwillig. Darf die alte Firma eine Vertragsstrafe von 5000 euro verlangen?!

Hallo

wie ist es wenn ich eine Firma gründe und die Kunden aus der
Firma mit in meine Firma wechseln wollen. Ohne direkt
abgeworben zu sein, sondern völlig freiwillig. Darf die alte
Firma eine Vertragsstrafe von 5000 euro verlangen?!

Ja, falls es einen gültigen und wirksamen Vertrag (zB langfristige Lieferverträge) gibt, der diese Strafe beinhaltet.

Grüße,
.L

Hallo,
man hat nach Ausscheiden aus der Fa. eine eigene Fa. eröffnet und etliche Stammkunden der alten Fa. sind dem neuen Inhaber gefolgt? Weshalb sollte da eine Strafe fällig sein? Bestehen seitens der der alten Fa. irgendwelche Verträge, die dies rechtfertigen sollten? Dies könnten sein: Wettbewerbsverbot, alte Fa. hat Prüfungen gezahlt. Ansonsten kann eine solche Strafe nicht zur Anwendung kommen. Solche Verträge können auch Sittenwidrig sein.

MfG

Hi,
Wer soll bezahlen, die neue Firma oder der Kunde?
im Grunde nach, hat der Kunde die Wahl zu wem er geht, es sei den er hat eben einen langfristigen Vertrag mit der alten Firma.
Umgekehrt könnte der neue Chef als er noch angestellt war, natürlich in einem Arbeitsvertrag eine Warte-Frist bzw. Konkurenzklausel akzeptiert haben.
Darauf könnte die alte Firma die Forderung beziehen, ob das durchsetzbar ist ist eine andere Frage.
OL