Vertragsstrafen für webhostingangebote - zulässig?

Hallo!

Interessiert wird sich für ein webhosting-angebot als privater Endkunde. Die AGB beinhalten folgenden passus. Ist dieser in dieser Form zulässig, was die Vertragsstrafe betrifft? Wie groß ist der Ermessensspielraum (fast jeder bietet ja irgendwelche gimmicks zum Download an)? Und was bedeutet der letzte Nebensatz?

>>>3.2 Der Kunde gewährleistet, dass die Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Darüber hinaus ist das Hinterlegen von erotischen, pornographischen, extremistischen oder gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalten im Rahmen des Internet-Services von … nicht gestattet. Ebenso untersagt ist das Betreiben von Game-, Backup-, Downloadservern, Chat- und Bouncer- (IRC) und vergleichbaren Diensten. … ist berechtigt, vorgenannte Inhalte sofort ohne gesonderte Mitteilung zu sperren und zu löschen. Verstößt der Kunde wesentlich oder trotz Abmahnung gegen diese Bedingungen, ist … berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Der Kunde verpflichtet sich in einem solchen Fall zur Zahlung einer Vertragsstraffe von 5200,00 EUR, unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhanges.

Ich sehe nicht das geringste Problem am hier von dir geposteten Passus. Und die Ausrede „die anderen machen es ja auch“ ist wahrlich keine Grundlage von der man einfach so ausgehen kann. Wenn andere sich nicht darum sorgen ob die Dinge, welche sie auf ihrer Homepage anbieten ggf. dort eben nicht angeboten werden dürfen dann ist das nicht nur dumm sondern auch rechtlich höchst bedenklich. Als Betreiber einer Seite (um es mal gaaaanz einfach zusammen zu fassen, bevor jetzt wer aufschreit) bist DU und nur DU verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass alles seine Richtigkeit hat. Und wenn du dir bei einem bestimmten Programm, bestimmter Shareware, bestimmten Bildern oder Ähnlichem nicht sicher bist, das auch anbieten zu dürfen, dann mach es einfach nicht. Alles andere wäre einfach nur dumm.

Was den Fortsetzungszusammenhang angeht lies mal hier:
http://www.lexexakt.de/glossar/fortsetzungszusammenh…

mfg
Simon

Hi,

Zulässig: Warum nicht?

Würde ich dort Kunde werden wollen: Nein!

Schönen Gruß

Christian

Hallo

Danke schon mal für die Antworten.

Unklar ist jedoch primär das Wort „Download-server“: beinhaltet dies, dass rein gar nichts zum Download angeboten werden darf (mal angenommen, hier geht es um selbst erstellte skins, wallpaper u.ä. gimmicks) oder sind server gemeint, die legal oder illegal Filme, Musik o.ä. anbieten?

Vielen Dank

Würde ich dort Kunde werden wollen: Nein!

Nenn mir doch bitte mal einen Hoster bei dem sich nicht das Gleiche oder im Sinngehalt ähnliches findet. Viel Wahl bleibt einem also nicht wirklich, außer man mietet sich gleich einen Server statt nur Webspace. Das allerdings dürfte für die große Masse der Privatkunden schon nicht mehr nur die sprichwörtliche Kanone sein mit der man auf Spatzen schießt, eher dann schon eine taktische Mittelstreckenwaffe.

mfg
Simon

OT.

Nenn mir doch bitte mal einen Hoster bei dem sich nicht das
Gleiche oder im Sinngehalt ähnliches findet. Viel Wahl bleibt
einem also nicht wirklich, außer man mietet sich gleich einen
Server statt nur Webspace. Das allerdings dürfte für die große
Masse der Privatkunden schon nicht mehr nur die
sprichwörtliche Kanone sein mit der man auf Spatzen schießt,
eher dann schon eine taktische Mittelstreckenwaffe.

Sorry, eine Empfehlung werde ich hier nicht aussprechen. Diese wäre OffTopc und gehört in eines der Internetbretter weiter oben.

Im übrigen steht bei meinen Provider zwar auch was von einer Vertragsstrafe, diese bezieht sich nicht auf so alltägliche Verwendungszwecke wie bei dem vorgestellten Beispiel.

Schönen Gruß

Chris

OT? Ich denke nicht!
Ich sehe nicht wirklich was jetzt hier offtopic gewesen wäre wenn man die AGB verschiedener Anbieter bezüglich des angesprochenen Passus vergleicht. Eine entsprechende Anfrage in den von dir angesprochenen Foren hätte mit Sicherheit schnell einen Verweis auf das Rechtsbrett provoziert…und das durchaus zu recht.
Von daher finde ich es schade, dass du dich da nicht weitergehend einlassen möchtest, mich hatte das wirklich interessiert.

mfg
Simon

Morsche,

schau Dir doch mal als Beispiel die AGBs der Firma All-Inkl. an.
(http://www.all-inkl.de)

Schönen Gruß

Christian