Hallo,
ich arbeite bei einer Zeitarbeitsfirma und war nun krankgeschrieben. In meinem Entleihbetrieb war ich in der Zeit für die Spätschicht eingetragen, Beginn 18:00 Uhr. Nachdem ich die Nacht über Schüttelfrost und Fieber hatte (nach einen freien Wochenende), habe ich mich dann gegen 11:30 krankgemeldet. Sowohl beim Entleihbetrieb auch als bei der ZA.
Mein ZA Vertrag sieht jedoch vor, dass ich mich bis 8 Uhr krankzumelden habe. Ansonsten habe ich mit einer Vertragsstrafe von bis zu brutto 20 Arbeitsstunden zu rechnen (was bei mir 4 Tage Arbeit entspricht). Ebenso verhält es sich bei einer Verlängerung der Krankschreibung, insofern diese nicht bis 13 Uhr des letzten bereits eingetragenen Krankentages vorliegt.
Nun hatte ich in der Tat eine Verlängerung, diese aber erst gegen 15Uhr eingereicht, da ich erst um 14:00 den Termin beim Arzt zur Nachkontrolle hatte. Bisher habe ich noch nichts gehört, aber irgendwie beschleicht mich das Gefühl, auf meiner nächsten Abrechnung eine „Überraschung“ zu überleben…ist eine solche Vertragsstrafe zulässig?