Vertragstext Zoll - Russisch

Hallo an alle,

ich übersetze gerade einen Vertragstext vom Deutschen ins Russische und bin dabei über einen Begriff gestolpert, der mir einige Schwierigkeiten bereitet: Es geht um den Verkauf einer Maschine in die RF, wobei der russische Partner einen ZOLLVORMERK vornehmen soll.

Ich habe dafür einmal vorläufig den Begriff предварительная таможенная декларация verwendet, bin mir aber nicht sicher, ob ich ins Schwarze getroffen habe. Weiß vielleicht jemand, worum es sich bei einem ZOLLVORMERK genau handelt?

Danke!

Hallo Eva!
Ich würde dir gerne helfen, wenn du mir genau erklären könntest, was ZOLLVORMERK ist?! Hab schon gegoogelt, bringt aber nichts…

Grüsse

Hallo Eva,

ich arbeite zwar im Export, habe aber leider nichts mit Russland zu tun. Geschweige denn dass ich Russisch könnte.

bei den Zollbestimmungen hat jedes Land seine eigenen Regelungen, Du findest sie in der sog. K&M (= Verzeichnis der Vorschriften für den Export in alle Länder der Welt). Leider ist dies dort Beschriebene oft nur für Experten verständlich, nicht aber für Neulinge oder gar Laien.

Dennoch habe ich einen Tipp für Dich, da Du Dich offenbar ebenfalls nicht mit Zollregelungen für Russland auskennst (genau so wie ich):

Geh mal hier im wer-weiss-was ins Brett „Wirtschaft“, Brett Logistik und Versand, und lass Dir zuerst mal laienverständlich genau erklären, was ein „Zollvermerk“ für den russischen Zoll ist. Erst wenn Du das weißt, dann kannst Du nach einer sinnvollen Übersetzung suchen. Was schlägt denn der russische Geschäftspartner vor? Diese kennen in aller Regel ihren eigenen Zoll ganz gut und wissen, welche Formulierungen zu gebrauchen sind.

ich übersetze gerade einen Vertragstext vom Deutschen ins
Russische und bin dabei über einen Begriff gestolpert, der mir
einige Schwierigkeiten bereitet: Es geht um den Verkauf einer
Maschine in die RF, wobei der russische Partner einen
ZOLLVORMERK vornehmen soll.

Ich hoffe, mein Tipp hilft ein wenig (insbesondere, wenn es jetzt noch am Wochenende gelöst werden soll).

Viel Erfolg und ein schönes Wochenende wünscht

Alexander

Hallo, danke für den Tipp, hab es schon im Logistik-Brett versucht und hoffe jetzt auf Antworten :wink:

Interessant, dass auch jemand, der im Export arbeitet, noch nichts von diesem Zollvormerk gehört hat, es scheint also wirklich etwas sehr Russland-Spezifisches zu sein …

Auf jeden Fall vielen Dank für deinen Ratschlag!

lg

Ich bin gerade noch selbst dabei zu recherchieren, was denn das auf Deutsch sein könnte, aber wie du bin ich im Google nur auf Sackgassen gestoßen …

Werde der Sache mal weiter auf den Grund gehen, wenn ich mehr weiß, komme ich gerne auf dein Angebot zurück!

lg

Hallo Eva,

wie meine Vorredner bin auch ich kein Import-/Exportexperte. Und auch auf die Gefahr hin, dass diese Idee etwas abwegig ist: Könnte es in dem Text vielleicht um einen Tippfehler handeln, und es hieße statt Zollv o rmerk Zollv e rmerk?

Das würde auch halbwegs in den Kontext passen, da das (den Google-Ergebnissen nach zu urteilen) folgendes sein kann:
a) ein Vermerk, in dem der Absender einer internationalen (Waren-)Sendung erklärt, was in ihr enthalten ist
b) ein Vermerk des Zolls auf einer ebensolchen Sendung, wenn der Inhalt der Sendung falsch deklariert war
c) ein Vermerk im Pass, in dem die Einreisebehörden eines Landes angeben, welche Waren o.ä. ein Reisender in das Land ein- bzw. aus dem Land ausführt.
Ist, wie gesagt, nur eine Theorie.

Wie wäre es – anderer Ansatz –, wenn Du einfach beim Auftraggeber der Übersetzung nachfragst, worum genau es sich bei diesem Zollvormerk/-vermerk handelt. Dann wärst Du in jedem Fall auf der sicheren Seite.

Gruß,
Stefan

Servus Eva,

es geht hier um eine Zollvormerkung.

Das bedeutet, daß eine Ware zunächst unverzollt über die Grenze und bis zum Bestimmungsort verbracht werden kann, und die Einfuhrzollerledigung an Ort und Stelle erfolgen kann. „Vormerkung“ sinngemäß: Es wird den Zollbehörden bekannt gegeben, daß und wohin die Ware kommt, so daß sie den Fall bis zu seiner Erledigung verfolgen können.

Im deutschen Recht gibt es den Begriff nicht - für den Übersetzer immer eine scharmante Situation, weil kein deutscher Begriff eigentlich falsch ist, solange er den Inhalt sinngemäß erfasst.

In D käme das Zollagerverfahren in die Nähe des Begriffes, aber eben nicht genau - deswegen lieber nicht.

Ich täte schreiben „Zollvormerkung nach russischem Recht“.

Schöne Grüße

MM